Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Jugendförderungsbeiträge

Die Politische Gemeinde Gossau ZH unterstützt ortsansässige Vereine, welche sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Jugendförderung einsetzen, mit finanziellen Beiträgen (gemäss nachstehendem Reglement).
Gesuch Jugendförderungsbeiträge 2022
Erklärung Umsetzung Jugendschutz-Kodex im Verein
Reglement Jugendförderungsbeiträge
Grundsatz
Die Politische Gemeinde Gossau ZH kann – gestützt auf die vom Gemeinderat verabschiedeten Leitsätze zur Jugendpolitik und Jugendarbeit – ortsansässige Vereine, welche sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Jugendförderung einsetzen, mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Die finanziellen Leistungen der Gemeinde an die Sport- und Jugendvereine erfolgen subsidiär zu anderen Finanzierungsquellen von Vereinen.
In Ergänzung zur elterlichen Fürsorge wird damit zusammen mit den Vereinen grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen, „unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Vermögen, Behinderung oder vom sonstigen Status des Kindes oder seiner Eltern"1… eine gewisse Unterstützung geleistet und deren Integration in gesellschaftliche Strukturen gefördert. Die Möglichkeit zur Teilnahme am An-gebot des Vereins darf aus keinem der oben erwähnten Gründe verwehrt werden.
Durch die Gemeinde Gossau ZH unterstützte Vereine müssen Partizipation von Kindern und Jugendlichen ermöglichen, fördern und darüber hinaus die Integration und eine gelingende Sozialisation anstreben.
1 Artikel 2 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, in der Schweiz seit 1997 in Kraft
