Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Jugendarbeit Gossau ZH

Kontakt:
Jugendarbeit Gossau ZH
c/o Abteilung Gesellschaft
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 48
E-Mail: gesellschaft@gossau-zh.ch
- Jugendkommission
- Koordination und Vernetzung mit Anbietern und Vereinen
- Leitsätze
- Jugendförderungsbeiträge
- Jugendschutz-Kodex
Jugendförderungsbeiträge
Die Politische Gemeinde Gossau ZH unterstützt ortsansässige Vereine, welche sich im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Jugendförderung einsetzen, mit finanziellen Beiträgen.
Alle Informationen betreffend Jugendförderung finden Sie hier...
Jugendtreff Pöstli
Adresse:
Ernst-Brugger-Platz
8625 Gossau ZH
Postadresse:
Bergstrasse 33
c/o Cevi Gossau
8625 Gossau ZH
Kontakt:
Urs von Orelli
Tel. 076 756 63 92
Rahel Aerne
Tel. 078 235 98 07
E-Mail: jugendtreffpoestli@cevigossau.ch
www.jugendtreffpoestli.ch
Der Jugendtreff wird vom Cevi Gossau geführt und gemäss Leistungsvereinbarung von der Politischen Gemeinde finanziell mitgetragen. Unsere Zielgruppe sind die Schüler/innen der Oberstufe Gossau ZH. Herzlich willkommen im Pöstli!
In unseren Räumlichkeiten hat es einen Billard-Tisch und einen Jöggelikasten. Bei uns kannst du einfach sein, spielen oder reden. Wir vom Team haben ein offenes Ohr für dich, für Schönes und Schweres.
Öffnungszeiten:
Mo 15:15- 18.00 Uhr
Di 15:15 - 18:00 Uhr
Mi 15:15 - 18:00 Uhr
Do 15:15 - 18:00 Uhr
Fr 19:30 - 23:00 Uhr
Special-Infos:
Die aktuellen Aktivitäten findest du auf Instagram (unter jugendtreffpoestli) oder dem Infobildschirm der Oberstufe Gossau.
Jugendschutz-Kodex
Grundsatz
Die Gemeinde Gossau ZH will ihre Verantwortung für die in der Gemeinde aufwachsenden Kinder und Jugendlichen in Ergänzung zur elterlichen Fürsorge wahrnehmen „und jedem Kind und jedem Jugendlichen diese Unterstützung zukommen lassen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Vermögen, Behinderung oder vom sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder Vertretungsperson".1 Diesem Grundsatz haben unterstützte Vereine, welche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche anbieten, Folge zu leisten: die Möglichkeit zur Teilnahme am Angebot des Vereins darf Kindern und Jugendlichen aus keinem der erwähnten Gründe verwehrt werden.
1 UNO – Kinderrechtskonvention
