 |
|
|
 |
 |
Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
|
|
 |
|
|
|
 |
| POLITISCHE GEMEINDE: BEHÖRDEN UND KOMMISSIONEN |
| |
 |
| |
Urne und Gemeindeversammlung
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sind das oberste Organ der politischen Gemeinde. Sie wählen den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission, die Sozialbehörde und die Steuerkommission und beschliessen an der Urne oder in der Gemeindeversammlung über die wichtigsten Geschäfte der Gemeinde.
Wahlbüro
Das Wahlbüro, das die durch die Urne vorzunehmenden Wahlen und Abstimmungen durchführt, hat zwei Hauptaufgaben:
- Überwachen der Stimmabgabe
- Auszählen der Stimmen und Ermitteln der Ergebnisse
Den Vorsitz führt der Gemeindepräsident. Das Sekretariat wird vom Gemeindeschreiber besorgt.
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) besteht aus dem Präsidenten und sechs Mitgliedern, die an der Urne gewählt werden. Die Aufgaben der RPK, die den staatlichen Aufsichtsbehörden verantwortlich ist, sind vom Gesetzgeber umschrieben. Die RPK kann den Verwaltungsbehörden keine Weisungen erteilen, sondern muss sich auf Empfehlungen beschränken.
Gemeinderat
Der Gemeinderat, der einschliesslich des Präsidenten aus neun Mitgliedern besteht, besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit keine andere Behörde oder Institution zuständig ist. Seine Aufgaben werden in folgende Ressorts unterteilt:
- Präsidiales
- Finanzen und Steuern
- Hochbau
- Tiefbau
- Sicherheit
- Gesundheit
- Landwirtschaft, Natur- und Heimatschutz
- Soziales
- Jugend, Kultur, Sport und öffentlicher Verkehr
Der Gemeinderat kann aus seiner Mitte heraus beratende Kommissionen ernennen und Ausschüsse bestimmen.
Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht aus sieben Mitgliedern. Fünf davon werden an der Urne gewählt, der/die Präsident/-in und der/die Vizepräsident/in sind vom Gemeinderat abgeordnet. Die Behörde kümmert sich um die Sozialhilfe, deren Ziele die Existenzsicherung, die Erhaltung der sozialen Integration und die Förderung der sozialen Reintegration von Bedürftigen sind. Insbesondere soll mit gezielten Massnahmen die Selbsthilfe der Betroffenen gefördert werden. Die Unterstützung und Betreuung von Asylbewerbern/innen, Drogenkranken und Erwerbslosen, die keinen Anspruch gegenüber der Arbeitslosenversicherung mehr haben, bilden wesentliche Aufgaben der Sozialbehörde.
Ihre Aufgaben umfassen des Weiteren das Vormundschaftswesen, was das Abklären und Errichten von Vormund-, Beirat- und Beistandschaften, das Anordnen von Kindesschutzmassnahmen, sowie das Überprüfen der vormundschaftlichen Massnahmen beinhaltet. |
|
|
|
|
 |
| Amtliche News |
Verhandlungsberichte
mehr
|
Bauausschreibungen
die aktuellen Bauausschreibungen
mehr
|
|
 |

Wetterprognose
|
 |
|
|
|