Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

AHV-Zweigstelle
Abteilung: Abteilung Gesellschaft
Telefon: 044 936 55 49/75
Mail: gesellschaft@gossau-zh.ch
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Kantonalen Ausgleichskasse (SVA Zürich). Sie erteilt allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen. Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen oder direkt von der Homepage SVA Zürich herunterladen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FZ (Familienzulagen)
Wenn es darum geht, Leistungen der AHV oder IV geltend zu machen (Renten, Hilflosenentschädigungen, Familienzulagen), sind wir Ihnen gerne behilflich.
Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung erforderlich ist (3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters).
Wollen Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, finden sie hier nützliche Tipps.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier:
Alters- und Hinterlassenen- und Invaliden-Versicherung
