Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Alimentenhilfe
Abteilung: Abteilung Gesellschaft
Telefon: 043 259 80 80
Mail: alh.ost@ajb.zh.ch
Kontakt: Amt für Jugend und Berufsberatung Tel. 043 259 80 80 |
Alimentenbevorschussung
Wenn die Alimente für die Kinder vom zahlungspflichtigen Elternteil nicht bezahlt werden, besteht eine gesetzliche Möglichkeit, diese Alimente von der Wohngemeinde bevorschussen zu lassen.
Die Alimentenhilfe prüft die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Kantons Zürich für die Bevorschussung der Kinderalimente und reicht für Sie ein entsprechendes Gesuch bei der Sozialbehörde Gossau ZH zur Genehmigung ein.
Für die Abklärung, Antragstellung und den Vollzug der Alimentenbevorschussung wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimentenhilfe, Spitalstrasse 3, in Wetzikon.
Ausführliche Informationen finden Sie auch hier:
www.ajb.zh.ch
