Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Einbürgerung
Abteilung: Sicherheitsabteilung
Telefon: 044 936 55 11
Mail: sicherheitsabteilung@gossau-zh.ch
Seit dem 1. Januar 2018 gilt das neue Einbürgerungsverfahren, welches viele Änderungen mit sich bringt:
Kontakt:
Eine individuelle, kostenlose sowie unverbindliche Vorberatung sowie die Gesuchsformulare für alle Arten der Einbürgerung erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung Gossau ZH, Sicherheitsabteilung, Tel. 044 936 55 12/25. Eine erste Selbsteinschätzung, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommen könnte und wie das Verfahren abläuft, können Sie mittels nachstehendem Link vornehmen: Selbsteinschätzung
Weitere Informationen/Links:
Erleichterte Einbürgerung:
Link Staatssekretariat für Migration
Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung für 3. Generation Ausländer/innen:
Link Einbürgerung dritte Ausländergeneration
Ordentliche Einbürgerung:
Gesuchsformulare Gemeindeamt Zürich
Downloads Gemeindeamt Zürich
Aufenthaltsrechner:
Aufenthaltsrechner ordentliche und erleichterte Einbürgerung
EINBÜRGERUNG VON AUSLÄNDER/INNEN
Bei Ausländer/innen kommt je nach Lebenssituation die ordentliche oder die erleichterte Einbürgerung in Frage.
Ordentliche Einbürgerung
Ausländische Staatsangehörige, welche die Niederlassungsbewilligung C besitzen und seit mindestens 10 Jahren, wovon 3 in den letzten 5 Jahren, in der Schweiz und seit 2 Jahren in der Gemeinde leben, können ein Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts stellen. Bei Personen, die seit 3 Jahren mit einer Schweizerin/einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft leben, kommt eine verkürzte Aufenthaltsfrist von 5 Jahren zum Tragen.
Weitere Voraussetzungen sind:
- gute Deutschkenntnisse (mündlich: B1, schriftlich: A2)
- gute Grundkenntnisse über Politik und Gesellschaft
- keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren
- keinen Eintrag im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren
- keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren
- kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen
Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 25 Jahren bestehen sowohl bei den Wohnsitzvoraussetzungen Erleichterungen als auch bei den Gebühren Reduktionen.
Erleichterte Einbürgerung
Anspruch auf erleichterte Einbürgerung hat, wer seit mindestens 3 Jahren mit einem/einer Schweizer/in verheiratet ist und seit 5 Jahren in der Schweiz wohnt.
Weitere Voraussetzungen:
- gute Deutschkenntnisse (mündlich: B1, schriftlich: A2)
- keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren
- keinen Eintrag im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren
- keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren
- kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf: Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung
Erleichterte Einbürgerung für Ausländer/innen der dritten Generation
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich ab sofort erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.
Das Gesuch muss spätestens zum vollendeten 25. Altersjahr eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten sie direkt unter: Link Einbürgerung dritte Ausländergeneration
EINBÜRGERUNG VON SCHWEIZER/INNEN
Schweizer Bürger/innen, die seit mindestens 2 Jahren in Gossau ZH wohnen, können sich um das Bürgerrecht von Gossau ZH bewerben.
Weitere Voraussetzungen sind:
- ein schriftliches Gesuch
- keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen oder laufendes Strafverfahren
- keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen
- keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen
GEBÜHREN
Im Rahmen des persönlichen Beratungstermins zeigen wir Ihnen Ihre individuell zu erwartenden Gebühren gerne auf. Hinzu kommen dann jeweils noch die Gebühren für die verschiedenen, zu beschaffenden Dokumente sowie für die Schweizerischen Ausweisdokumente nach Abschluss des Verfahrens.
Online-Angebot | ||||
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Angebot | Kosten | Formular | Download | Link |
Bürgerrecht, Änderungen per 1.1.2018 | PDF [446.41 KB] | |||
Merkblatt Einbürgerung | PDF [129.54 KB] | |||
Verfahrensablauf erleichterte Einbürgerung | PDF [120.48 KB] |
