Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Erwachsenenschutz
Abteilung: Abteilung Gesellschaft
Telefon: 055 536 15 00
Mail: sekretariat@kesb-hinwil.ch
Per 1. Januar 2013 trat in der Schweiz das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Damit wurden die Aufgaben, welche bisher die Vormundschaftsbehörden in den Gemeinden wahrgenommen haben, auf die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) der Bezirke übertragen. Das Vormundschaftssekretariat in der Gemeinde Gossau ZH wurde deshalb per 31. Dezember 2012 aufgelöst. Für alle anderen Aufgaben bleibt die Sozialabteilung Gossau ZH weiterhin zuständig.
Wir bitten Sie, Ihre Anliegen betreffend Kindes- und Erwachsenenschutz ab dem 1. Januar 2013 an die neue Behörde in Rüti zu richten. Bei Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Sozialabteilung Gossau ZH selbstverständlich weiterhin gerne zur Verfügung.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Hinwil Tel. 055 / 536 15 00
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