Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Individuelle Prämienverbilligung (IPV)
Abteilung: Abteilung Gesellschaft
Telefon: 044 936 55 49/75
Mail: gesellschaft@gossau-zh.ch
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Es werden damit Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kindern. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Die Anspruchsberechnung erfolgt über die SVA Zürich.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf Prämienverbilligung hätten, aber keine erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an die SVA Zürich, 044 448 50 00.
Ausführlichere Informationen zur Individuellen Prämienverbilligung (IPV) erhalten Sie hier:
SVA - Prämienverbilligung
