Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 66
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Mo, Do 8.00-11.30 Uhr
14.00-18.30 Uhr
Di, Mi 8.00-11.30 Uhr
14.00-16.30 Uhr
Fr 7.00-12.30 Uhr

Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Abteilung: Abteilung Gesellschaft
Telefon: 044 936 55 49/75
Mail: gesellschaft@gossau-zh.ch
Die Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.
Für die Auszahlung der Überbrückungsleistungen ist die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV in der Wohngemeinde zuständig.
Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen oder telefonisch bei der Stelle für Zusatzleistungen in Gossau ZH beantragt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorgängig bei uns für einen Beratungstermin zu melden.
Weitere Informationen/Links:
Merkblatt 5.03: Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
