Private Grundstücke und Bauten werden häufig mit Bepflanzungen gegen den öffentlichen Strassenraum und Fussgängerbereiche abgegrenzt. Durch in den Lichtraum hinausragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher wird der Sichtbereich für Verkehrsteilnehmende wie Autofahrer/innen, Fussgänger/innen, Radfahrer/innen etc. beeinträchtigt, was zu unerwünschten Gefahrensituationen führt.
Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind verpflichtet, Sträucher und Pflanzen dauernd unter der Schere zu halten.
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Besten Dank für Ihren Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Bei Fragen steht Ihnen die Bauabteilung, 044 936 55 31, onhnogrvyhat@tbffnh-mu.pu, zur Verfügung.