Die Gemeinde Gossau hat ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) in den vergangenen Jahren schrittweise überarbeitet. Mit der nun abgeschlossenen Teilrevision wurden weitere offene Themen geregelt. Dazu gehört insbesondere die vom Kanton geforderte Harmonisierung der Baubegriffe. Damit wird die Nutzungsplanung den heutigen Bedürfnissen der Gemeinde angepasst.
Nach Rechtskraft des Genehmigungsentscheids der Baudirektion hat der Gemeinderat die Inkraftsetzung beschlossen. Die revidierte Bau- und Zonenordnung gilt ab dem 1. September 2026.