Was ändert sich ab 1. Januar 2026?
Ab diesem Datum wird in Gossau das gesamte Baubewilligungsverfahren von A bis Z über die elektronische Plattform des Kantons Zürich «eBaugesucheZH» abgewickelt.
Das Einreichen physischer Baugesuche ist ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich.
Welche Vorteile bringt das rein digitale Verfahren?
Bereits heute werden in Gossau zahlreiche Baugesuche digital eingereicht. Die Doppelspurigkeit, sowohl physische als auch digitale Baugesuche zu bearbeiten, verhindert ein effizientes Einsetzen der Ressourcen und ist unübersichtlich. Eine einheitliche digitale Gesuchsabwicklung ist zentral und verwaltungsökonomisch sinnvoll.
Anleitung und Checkliste für digitale Baugesuche
- Registrieren: Erstellen Sie ein Konto unter «eBaugesucheZH».
- Gesuch ausfüllen: Füllen Sie das Formular vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Unterschrift: Das Baugesuch ist elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu unterzeichnen. Wenn Sie noch keine QES haben, können Sie diese bei einem Schweizer Anbieter anfragen. Alternativ dürfen Sie die Eingabequittung ausdrucken und von Hand unterschreiben. Bitte reichen Sie uns in diesem Fall die original unterzeichnete Quittung postalisch an Bauabteilung Gossau, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH, ein.
- Einreichen: Nun können Sie Ihr Baugesuch über die Plattform einreichen.
Zum Erklärungsvideo des Kantons Zürich betreffend elektronischen Baubewilligungsprozesse: