Alle sechs Jahre wird der/die Friedensrichter/in neu gewählt. Im Frühjahr 2027 finden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2027 – 2033 statt.
Rücktritt Fred Käser
Fred Käser wurde am 8. März 2026 in die Rechnungsprüfungskommission (RPK) gewählt. Aus gesundheitlichen Gründen war es ihm nicht möglich, dieses Amt anzutreten. Nun tritt er per sofort aus der RPK zurück. Wir wünschen Fred Käser alles Gute.
Aufgrund des freigewordenen Sitzes in der RPK gibt es eine Ersatzwahl, die zeitgleich mit den Friedensrichterwahlen stattfindet.
Verfahren der Stillen Wahl
Grundsätzlich gilt sowohl für die Friedensrichterwahlen als auch die Ersatzwahl für das RPK-Mitglied das Verfahren der Stillen Wahl. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und nur eine Person zur Wahl vorgeschlagen wird, ist diese nach Ablauf der Frist für die Eingabe der definitiven Wahlvorschläge gewählt. In einem solchen Fall findet kein Urnengang statt.
Sind mehr Personen für ein Amt vorgeschlagen oder die gesetzlichen Voraussetzungen für die Stille Wahl nicht erfüllt, kommt es zu einem Urnengang. Der erste Wahlgang ist auf den Sonntag, 28. Februar 2027, angesetzt.
Wahlvorschläge
Die amtliche Publikation erfolgt am Freitag, 2. Oktober 2026. Formulare für Wahlvorschläge sind ab dann sowohl auf unserer Website als auch am Schalter der Präsidialabteilung im 2. Stock der Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie können die Wahlvorschläge bis Mittwoch, 11. November 2026, beim Gemeinderat Gossau, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH, einreichen.
Wählbar sind:
- Für das Friedensrichteramt: alle im Kanton Zürich wohnhaften, und stimmberechtigten Personen
- Als Mitglied in der Rechnungsprüfungskommission: alle in der Gemeinde Gossau wohnhaften, stimmberechtigten Personen
Es gelten die Bestimmungen für die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 28. Februar 2027, eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.