Damit wir alle zu einer sauberen und nachhaltigen Gemeinde beitragen können, bitten wir die Bevölkerung, den Abfall sorgfältig zu trennen und richtig zu entsorgen. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie im Abfall-Einmaleins auf dem Entsorgungskalender, der jeweils im Dezember für das kommende Jahr in sämtliche Haushalte geschickt wird.
Gesetzliche Grundlagen
Das Entsorgen von Abfällen ist gesetzlich geregelt. So ist es gemäss kantonalem Abfallgesetz verboten, Abfälle jeglicher Art im Freien abzulagern oder stehen zu lassen.
Leider beobachten wir im Gemeindegebiet Gossau vermehrt, dass der Abfall nicht immer korrekt entsorgt wird. Wir möchten Sie daher freundlich daran erinnern, dass illegale Abfallentsorgung rechtliche Folgen in Form von Bussen oder Anzeigen haben kann.
Korrekt Entsorgen
Kehrichtsäcke sind stets mit Gebührenmarken zu versehen und in den dafür vorgesehenen grauen Container zu entsorgen. Sperrgut ist ebenfalls mit der entsprechenden Anzahl Gebührenmarke zu versehen, damit es zur Entsorgung mitgenommen wird. Genauere Angaben finden Sie im Entsorgungskalender.
Beim Sperrgut ist es wichtig, die maximalen Masse von 150 x 80 x 70 cm nicht zu überschreiten. Andernfalls ist das Sperrgut in der Hauptsammelstelle Unter-Ottikon zu entsorgen.
Gemeinsam schaffen wir’s, unsere Gemeinde sauber zu halten. Danke, dass Sie mitmachen!
Möchten Sie mithelfen, unsere Umwelt sauber und gesund zu halten? Dann werden Sie Raumpatin oder Raumpate von Ihrem Quartier oder Lieblingsort. Mehr Infos und Interviews zum Thema Littering finden Sie unter diesem Link.
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