Die Winterdienstarbeiten, insbesondere die Schneeräumungsarbeiten, werden hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Motorfahrzeuge, die auf öffentlichen Strassen und Plätzen nicht ordnungsgemäss parkiert sind, behindern den Winterdienst. Um einen reibungslosen Ablauf der Winterdienstarbeiten zu ermöglichen, bitten wir darum, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbotsbereich sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Der Unterhaltsdienst lehnt jede Haftung für Schäden ab, die beim Schneepflügen oder beim Salzstreuen an nicht ordnungsgemäss parkierten Fahrzeugen entstehen.
Die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf privaten Haus- und Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder Mieterinnen und Mieter der betreffenden Grundstücke. Der Unterhaltsdienst der Gemeinde kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist nicht gestattet, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächten, Kanälen und öffentlichen Gewässer entsorgt werden.
Mit dem differenzierten Winterdienst ohne eine generelle Schwarzräumung (Schneeräumung bis auf den Asphalt) wurden gute Erfahrungen gemacht. Prioritär werden Hauptverkehrsachsen, Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und starken Steigungen, Blaulichtachsen und anschliessend die übrigen Strassen unterhalten. Diese Massnahmen tragen dazu bei, die Belastung der Gewässer mit Schadstoffen zu verringern.
Die Benutzerinnen und Benutzer des Verkehrsnetzes können beim differenzierten Winterdienst nicht davon ausgehen, dass die Gemeindestrassen, Trottoirs und Wege stets alle gleichzeitig frei von Schnee- oder Eisglätte sind. Wir ersuchen deshalb alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Fahrweise, die Ausrüstung und das Verhalten den herrschenden winterlichen Verhältnissen anzupassen.
Wir wünschen Ihnen eine frohe Winterzeit.