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Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026 – 2030 

Im Frühjahr 2026 finden die kommunalen Wahlen für die Amtsdauer 2026 bis 2030 statt. Alle Infos zum Wahlablauf finden Sie in diesem Beitrag.

Definitive Wahlvorschläge | Update vom 9. Januar 2026

Die definitiven Wahlvorschläge für die kommunalen Erneuerungswahlen können Sie hier einsehen. Sie erhalten die Wahlunterlagen rund drei Wochen vor dem Abstimmungs- und Wahlsonntag vom 8. März 2026 per Post.

Update vom 19. Dezember 2025

Nach Ablauf der zweiten Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen ist klar: es wird keine Stille Wahl geben. Der erste Wahlgang für sämtliche Gremien findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. 

Die definitiven Wahlvorschläge werden hier am Freitag, 9. Januar 2026, bekannt gegeben. 

Was ist der zeitliche Ablauf? 

Den weiteren zeitlichen Ablauf zu den Erneuerungswahlen von 2026 finden Sie in der nachfolgenden Darstellung. Mit Update vom 19. Dezember 2025 kam es zu einer Änderung. Statt am 30. Januar werden die definitiven Wahlvorschläge bereits am Freitag, 9. Januar 2026, publiziert. 

Update vom 5. Dezember 2025

Nach Eingang der provisorischen Wahlvorschläge kandidieren für zwei Behörden mehr Personen als es zu besetzende Stellen gibt. Wenn dies nach den definitiven Wahlvorschlägen ebenfalls der Fall ist, gibt es keine Stille Wahl und die Urnenwahl fände am Sonntag, 8. März 2026, statt. 

Ab Freitag, 5. Dezember, zählt die zweite, siebentägige Frist für die definitiven Wahlvorschläge. Bis zum Freitag, 12. Dezember 2025, können bisherige Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Gossau eingereicht werden. 

Den provisorischen Wahlvorschlag finden Sie hier. 

Publikation vom 25. September 2025

Zu wählende Gremien

Alle vier Jahre werden die Gemeindebehörden neu gewählt. Die nächsten Wahlen finden im kommenden Frühjahr statt, für die Amtsperiode 2026 bis 2030. Gewählt werden die folgenden Organe: 

  • Gemeinderat: 6 Mitglieder und davon Präsidium 
  • Rechnungsprüfungskommission: 5 Mitglieder und davon Präsidium 
  • Schulpflege: 5 Mitglieder und davon Präsidium 
  • Sozialbehörde: 4 Mitglieder (Präsidium wird vom Gemeinderat bestimmt) 
  • Evang.-ref. Kirchenpflege: 7 Mitglieder und davon Präsidium 

Für die oberen vier Gremien gilt das Verfahren der Stillen Wahl. Das bedeutet; wenn nicht mehr Personen für ein Amt vorgeschlagen werden als es Stellen zu besetzen gibt, sind diese automatisch gewählt, sofern die provisorischen mit den definitiven Wahlvorschlägen übereinstimmen. In diesem Fall finden keine Wahlgänge statt. 

Sind mehr Personen für ein Amt vorgeschlagen als Anzahl zu besetzende Stellen, kommt es zu einem Urnengang. Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2026-2030 ist auf den Sonntag, 8. März 2026, angesetzt. 

Für die Evang.-ref. Kirchenpflege gilt das Verfahren der Stillen Wahl nicht. Es wird definitiv am Sonntag, 8. März 2026, eine Urnenwahl durchgeführt. 

Wer ist wählbar? 

Jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Gossau hat, kann für ein politisches Amt auf kommunaler Ebene gewählt werden. Bei der Kirchenpflege ist zusätzlich die Zugehörigkeit zur Evang.-ref. Kirche erforderlich. 

Wie kann ich einen Wahlvorschlag einreichen? 

Kandidatinnen und Kandidaten sind mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort zu bezeichnen. Auch der Rufname oder die politische Partei können angegeben werden. 

Jeder Wahlvorschlag ist von 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Gossau unter Angabe von deren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig zu unterzeichnen. 

Jede Person kann lediglich einen Wahlvorschlag unterzeichnen und die Unterschrift im Nachhinein nicht mehr zurückziehen. 

Wahlvorschläge

Update vom 5. Dezember 2025

Die zweite, siebentägige Frist für die definitiven Wahlvorschläge lief zwischen dem Freitag, 5. Dezember, und Freitag, 12. Dezember 2025.  

Publikation vom 25. September 2025

Die amtliche Publikation erfolgt am Freitag, 3. Oktober 2025. Formulare für Wahlvorschläge sind ab dann entweder auf unserer Website oder am Schalter der Präsidialabteilung im 2. Stock der Gemeindeverwaltung erhältlich und diese können Sie bis Mittwoch, 12. November 2025, beim Gemeinderat Gossau, Berghofstrasse 4, 8625 Gossau ZH einreichen. 

Für die Wahl der Mitglieder des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission, der Schulpflege und der Sozialbehörde gelten die Bestimmungen für die Stille Wahl. Sind die Voraussetzungen für eine Stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 8. März 2026, eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. 

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