Seit Sonntag, dem 1. Juni 2025, gelten im Kanton Zürich neue Vorgaben für Hundehaltende.
Dabei sind ein theoretischer Ausbildungskurs mit Prüfung sowie ein praktischer Ausbildungskurs für bestimmte Hundehaltende vorgesehen.
Theoretischer Ausbildungskurs
Wer zum ersten Mal einen Hund hält oder seit über zehn Jahren keine Hundehaltung mehr hatte, muss einen theoretischen Ausbildungskurs mit Prüfung absolvieren. Dieser ist spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.
Praktischer Ausbildungskurs
Wer einen neuen Hund übernimmt oder neu in den Kanton zieht, besucht einen praktischen Ausbildungskurs – unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes. Der Kurs kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.
Weitere Informationen sowie mögliche Ausnahmen finden Sie auf der Website des Veterinäramtes.
Allgemeine Informationen zum Hundewesen in der Gemeinde Gossau finden Sie unter folgendem Link.