Der Gemeinderat Gossau revidiert regelmässig das kommunale Gebührenreglement. Das geänderte Reglement tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Preise im Abfallwesen
Aufgrund eines positiven Ergebnisses in der Gesamtabfallrechnung können verschiedene Gebühren im Abfallwesen reduziert werden. Dies gilt auch für die Kehrichtgebührenmarken.
Gebühren zur Benützung kommunaler Einrichtungen
Um Gossauer Vereine, Parteien, Gruppierungen und Non-Profit-Organisationen zu unterstützen, werden die Gebührenermässigungen auf die Benützung kommunaler Einrichtungen pro Anlage vereinfacht und vereinheitlicht.
Im Bestattungswesen gibt es neu aufgenommene Artikel aufgrund des im Frühjahr 2026 eröffnenden Sternenkindergrab.
Das revidierte Gebührenreglement gilt ab 1. Januar 2026 und ist in der Systematischen Rechtssammlung einsehbar.