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Sportcamp Gossau: Hintergründe zum neuen Gebührenreglement

In den letzten Tagen diskutierten Medien und Betroffene öffentlich über das Sportcamp im Sommer 2026 in Gossau und die damit verbundenen Gebührenregelungen.

Die Diskussion ist verständlich –gerade, weil es um ein Angebot für Kinder und Familien geht. Gleichzeitig ist es der Gemeinde wichtig, die Haltung und Hintergründe der neuen Gebührenpraxis transparent darzulegen.

Ausgangslage bis Ende 2025

Bis zum 31. Dezember 2025 galt in Gossau eine differenzierte Rabattstruktur mit Vereins- und Anlassrabatten. Diese ermöglichte teilweise vollständige Gebührenbefreiungen, auch für auswärtige Anbieterinnen und Anbieter, sofern die Gemeinde ein Anlass als öffentlich, nicht kommerziell oder gemeinnützig einstufte.

In der Praxis führte diese Regelung jedoch regelmässig zu schwierigen Abgrenzungen:

  • Was ist kommerziell, was nicht?
  • Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer nehmen effektiv teil?
  • Welcher Zweck steht im Vordergrund?

Diese Fragen liessen sich zum Zeitpunkt einer Reservation oft nicht eindeutig beantworten. Entsprechend verursachte die Handhabung hohen Aufwand und war nicht immer konsistent.

Neues Gebührenreglement ab 2026

Mit der Revision hob die Gemeinde den Vereins- und Anlassrabatt auf und führte eine einheitliche Regelung ein:

  • Rabattiert werden ausschliesslich Gossauer Vereine, Parteien, Gruppierungen und Non-Profit-Organisationen
  • Massgebend ist weiterhin der Reservationspartner, nicht die Teilnehmerinnen und Teilnehmern oder deren Herkunft
  • Der Anlass muss dem Vereins- oder Organisationszweck entsprechen

Gleichzeitig profitieren lokale Vereine von einer Kostenentlastung. Für die Gemeinde bedeutet dies jedoch höhere Ausgaben als unter der bisherigen Regelung. Dennoch war dieser Schritt wichtig, da die Förderung des Standorts und die Unterstützung eines aktiven Vereinslebens wichtige Ziele der laufenden Legislatur sind.

Die Gemeinde kommunizierte die Details dazu bereits im Dezember 2025:
Revision Gebührenreglement 2026 – Gemeinde Gossau ZH

Zum konkreten Fall des Moving Sportcamps

Für den Sommer 2026 hat die Moving Sportcamps GmbH erneut die AL Arena für ein Feriencamp reserviert. In den vergangenen Jahren profitierte der Anbieter vom damaligen Anlassrabatt und bezahlte keine Gebühren.

Mit Inkrafttreten des neuen Reglements entfällt diese Rabattierung. Die Gemeinde informierte den Anbieter wie alle Betroffenen der Reservationen direkt nach der Gebührenrevision im Dezember 2025.

Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, Spendenanfragen über das zuständige Ressort der Gemeinde einzureichen.

Gleichbehandlung ist entscheidend

Gerade in der Anfangsphase einer neuen Regelung sind die Auswirkungen besonders spürbar. Umso wichtiger ist es, die neue Handhabung einheitlich anzuwenden. Zusätzliche Sonderlösungen tragen nicht zur angestrebten Klarheit bei und erschweren die Umsetzung langfristig.

Anfragen von auswärtigen Anbieterinnen und Anbietern sind nicht ungewöhnlich. Entsprechend wichtig ist eine faire, nachvollziehbare und für alle gleich geltende Praxis.

Haltung der Gemeinde

Der Gemeinde ist bewusst, dass solche Veränderungen Fragen und Emotionen auslösen können. Unser Anspruch ist es, transparent zu informieren und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Dies im Interesse der Gossauer Vereine, der Verwaltung und der Öffentlichkeit.

Der Dialog bleibt wichtig. Gleichzeitig stehen wir hinter der gemeinsam erarbeiteten Lösung und der neuen Gebührenpraxis.

Wie die Gemeinde erfahren hat, kann das Sportcamp dank Spenden und dem gesprochenen Gemeindebeitrag stattfinden. Dies ist erfreulich und wir wünschen allen viel Freude bei diesem sportlichen Event.

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