Bei der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) werden die vier nachfolgenden Themen behandelt: Harmonisierung der Baubegriffe, nachhaltige Siedlungsentwicklung, Parkierungsbestimmungen und Einzelgeschäfte zum Zonenplan.
Infoveranstaltung
Am Donnerstag, 23. Januar 2025, findet um 19.00 Uhr eine öffentliche Infoveranstaltung in der Altrüti Gossau statt, an der die Bevölkerung über die Vorlage und deren öffentliche Auflage informiert wird.
Öffentliche Auflage
Weitere Informationen zur BZO-Teilrevision sind auf unserer Projektseite ersichtlich. Ab Freitag, 24. Januar 2025, liegt der Entwurf der Teilrevision der Bau- und Zonenordnung während 60 Tagen öffentlich auf. Die dazugehörigen Unterlagen sind ab dann auf der Projektseite unserer Website aufgeschaltet und können während der Öffnungszeiten bei der Bauabteilung physisch eingesehen werden.
Die Bevölkerung darf sich während diesen 60 Tagen bis zum Dienstag, 25. März 2025, zur Teilrevision äussern. Einwendungen sind schriftlich, mit einem Antrag und Begründung, an den Gemeinderat Gossau zu richten. Im Anschluss werden die Einwendungen geprüft und es wird ein Bericht über die berücksichtigten und nicht-berücksichtigten Einwendungen erstellt.
Parallel zur öffentlichen Auflage erfolgt die Vorprüfung durch den Kanton Zürich. Die BZO-Teilrevision wird voraussichtlich am Montag, 17. November 2025, der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Detailliertere Informationen zum Inhalt der BZO-Teilrevision finden Sie in der Medienmitteilung vom Freitag, 17. Januar 2025.