
Der Bereich Steuern der Gemeinde Gossau gehört zusammen mit dem Bereich Gemeindefinanzen zur Finanzabteilung. Das kommunale Steueramt ist dafür verantwortlich, dass sämtliche steuerpflichtige Personen ihre Abgaben leisten. Dabei ist das Steuerjahr ein sich jährlich wiederholender Kreislauf.
Die Fristverlängerung auf Ende jeden Monats bis 30. November kann telefonisch, via Mail, zu den Schalteröffnungszeiten oder online als eFristverlängerung beantragt werden.
Kontakt
Finanzabteilung
Bereich Steuern
T 044 936 55 55
finanzabteilung@gossau-zh.ch
Zinssätze
Bezahlt man die provisorische Steuerrechnung vor dem 30. September, erhält man Stand 2025
1 Prozent Zins von der Gemeinde. Wer sie jedoch nach dem 30. September zahlt, schuldet der Gemeinde 1 Prozent Zins auf den Steuerbetrag.
Wird die Schlussrechnung – das heisst die definitive Steuerrechnung nach Veranlagung des Steueramts – nicht fristgerecht beglichen, schuldet die Bürgerin/der Bürger ein Zins von 4.5 Prozent.
Finanzielle Veränderung im Leben?
Das eigene Einkommen kann sich innerhalb eines Jahres stark verändern. Sei es, weil man die Berufslehre oder das Studium abschliesst, sich eine Auszeit nimmt oder die Pensionierung antritt etc. In solchen Fällen lohnt es sich, dies dem Steueramt Gossau mitzuteilen. Denn die Berechnung für die nächste provisorische Steuerrechnung erfolgt aufgrund der Zahlen der letzten Schlussrechnung. Wenn das Steueramt von der finanziellen Veränderung Kenntnis hat, kann sie die provisorische Steuerrechnung exakter berechnen und zur Bezahlung ausstellen.
Sollten Sie Schwierigkeiten haben, den Gesamtbetrag zu bezahlen, können Sie die provisorische Steuerrechnung mittels Angaben auf dem Einzahlungsschein in selbstbestimmten Raten bis zum 30. September bezahlen. Für eine Ratenzahlung der definitiven Steuerrechnung, welche innert 30 Tagen zu bezahlen ist, nehmen Sie bitte mit dem Bereich Steuern der Gemeinde Gossau Kontakt auf, entweder unter 044 936 55 55 oder finanzabteilung@gossau-zh.ch
117 %
Steuerfuss
Der Steuerfuss in der Gemeinde Gossau beträgt 117 Prozent. Dieser blieb seit letztem Jahr unverändert.

Wo bezahle ich Steuern?
Sie sind im letzten Jahr umgezogen? Die Steuern bezahlen Sie in der Gemeinde, wo Sie am 31. Dezember des vergangenen Jahres gewohnt haben. Der letzte Tag im Jahr ist also der Stichtag.
Gewerbe aufgepasst
Für juristische Personen – sprich Unternehmen und Institutionen – gilt der 30. September als Frist zum Einreichen der Steuererklärung. Die Steuererklärungen von Unternehmen werden vom kantonalen Steueramt veranlagt. Einzelunternehmen sind davon ausgenommen, denn sie werden als natürliche Personen behandelt und in der Steuererklärung des Geschäftsführers behandelt.
Brauchen Sie Unterstützung?
Sind Sie 60 Jahre alt oder mehr und brauchen Hilfe beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung? Freiwillige der Gemeinde Gossau helfen Bürgerinnen und Bürger 60plus beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Website.