Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Gossau wurde in den vergangenen Jahren in zwei Schritten teilrevidiert. Dabei ging es um die Schaffung von baulichem Potential innerhalb der bestehenden Bauzone, die Liberalisierung der Kernzonenvorschriften, die Stärkung des Ortszentrums, Einzonungen und verschiedene Bestimmungen wie Dachgestaltung in Kernzonen, Abgrabungen und Aufschüttungen etc.
In einem nächsten Schritt soll eine weitere Teilrevision an der BZO vorgenommen werden, mit der die noch offenen Themen wie die «Harmonisierung der Baubegriffe», die «Nachhaltige Siedlungsentwicklung», die «Parkierungsbestimmungen» sowie «weitere Einzelgeschäfte» behandelt werden. Damit wird die Nutzungsplanung an die aktuellen Bedürfnisse der Gemeinde und an die regionalen und kantonalen Vorgaben angepasst.
Mit der «Harmonisierung der Baubegriffe» sollen die wichtigsten Baubegriffe und deren Messweisen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden, um das Baurecht der Kantone untereinander anzugleichen. Mit der Teilrevision der BZO werden die Baubegriffe der Bau- und Zonenordnung an diese harmonisierten Begriffe angepasst, was den Anforderungen des Planungs- und Baugesetztes (PBG) entspricht.
Die «nachhaltige Siedlungsentwicklung» bezweckt die Verbesserung des Lokalklimas und der Biodiversität sowie die ressourcenschonende Bauweise der Siedlungen. Dies soll u.a. mit Anreizen zum nachhaltigen Bauen, mit der Erhöhung des Grünanteils, der Verbesserung der Dachbegrünung und mit Förderung und Schutz von Bäumen erreicht werden.
Die «Parkierungsbestimmungen» der Bau- und Zonenordnung sollen im Sinne des regionalen Richtplans und des kommunalen Richtplans Verkehr aktualisiert werden. Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze erfolgt neu in Abhängigkeit der Lagegunst (ÖV-Güteklasse) des Bauvorhabens. Zusätzlich wird eine Obergrenze für Parkierungsanlagen, die Elektrifizierung der Abstellplätze und Vorgaben für Velo- und Motorrad-Abstellplätze eingeführt.
Unter dem Begriff «Einzelgeschäfte» sind, neben untergeordneten Anpassungen an den Zonenabgrenzungen, u.a. auch die geringfügige Einzonung im Bereich des Restaurants Alpenblick, die Erweiterung der Erholungszone E3 für Pferdesport sowie die Arrondierung der Zentrumszone im Bereich Laufenbach-/Bergstrasse vorgesehen.
Am Donnerstag, 23. Januar 2025 findet in der Altrüti Gossau um 19.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der das Auflageprojekt vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Der Gemeinderat Gossau hat die BZO-Revision für die Anhörung und öffentliche Auflage gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons Zürich verabschiedet. Die 60-tägige öffentliche Auflage findet vom Freitag, 24. Januar 2025, bis am Dienstag, 25. März 2025, statt. Dabei werden auch die Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung angehört. Zudem erfolgt gleichzeitig die Vorprüfung durch den Kanton.
Die Bevölkerung kann innerhalb der festgelegten Frist zur öffentlich aufgelegten Vorlage Stellung nehmen. Gerne dürfen Sie uns Ihre Inputs und Anliegen an folgende Adresse schriftlich einreichen
Gemeinde Gossau
Bauabteilung
Bergstrasse 4
8625 Gossau ZH
Nehmen Sie bitte Bezug auf die BZO-Artkel resp. Kapitel oder Pläne und begründen Sie Ihr Anliegen, damit wir es richtig einordnen und behandeln können. Es wird ein Bericht zu den berücksichtigten und nicht berücksichtigten Einwendungen verfasst.
Ab Freitag, 24. Januar 2024 werden hier die Dokumente als pdf für die öffentliche Auflage aufgeschalten.
Nach Ablauf der öffentlichen Auflage wird die BZO-Revision aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen bereinigt. Voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom Montag, 17. November 2025, wird über die Revision abgestimmt werden können.