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Todesfall

Trauer, Fassungslosigkeit und die Frage nach dem «Warum» stehen in der Zeit unmittelbar nach dem Ableben einer geliebten Person im Raum. Sich diesen Gefühlen hinzugeben und sich Zeit dafür zu nehmen, ist sehr wichtig. Neben der Trauerarbeit kommen jedoch bereits nach kürzester Zeit wieder administrative Aufgaben auf Sie als Angehörige zu, welche bewältigt werden müssen. Wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit und stehen Ihnen zur Seite. 

Todesbescheinigung und Überführung

Ist die Person zu Hause verstorben, so muss als Erstes ein Arzt gerufen werden. Dieser bestätigt den Tod und stellt eine ärztliche Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt nicht erreichbar oder handelt es sich um einen Unfalltod oder Suizid, muss die Polizei (Tel. 117) verständigt werden. Erst mit einer ärztlichen Todesbescheinigung kann eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs in die Wege geleitet werden.  

Ausserhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung und am Wochenende können Sie unter der Telefonnummer 044 936 55 09 die Überführung der verstorbenen Person in die Aufbahrung auf dem Waldfriedhof Gossau ZH veranlassen.  

Wenn die Gemeindeverwaltung an Feier- und Brückentagen geschlossen bleibt, erkundigen Sie sich bitte unter «Aktuelle Meldungen» auf unserer Homepage, wann der Pikettdienst angeboten wird. Während des Pikettdienst werden Sie beim Anruf auf 044 936 55 09 direkt mit einem/r Mitarbeiter/in des Bestattungsamts verbunden. Ausserhalb des Pikettdienstes können Sie unter derselben Telefonnummer die Überführung der verstorbenen Person veranlassen. 

Trauergespräch beim Bestattungsamt der Wohngemeinde

Dokumente

Bringen Sie bitte folgende Dokumente an das Trauergespräch mit: 

  • ärztliche Todesbescheinigung (falls vorhanden) 
  • Identitätskarte/Pass/Ausländerausweis von Ihnen 
Besprechungspunkte

Folgende Punkte müssen bei der Besprechung mit dem Bestattungsamt vereinbart werden und wir sind dankbar, wenn Sie sich vorher über folgende Fragen Gedanken machen: 

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?  
  • Ist allenfalls ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde deponiert?  
  • Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht, oder soll die Asche verstreut werden?  
  • Bei Urnenbeisetzung: Wird die Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?  
  • Ist die Beisetzung öffentlich oder im engsten Familien-/Freundeskreis geplant? 
  • Welchen Grabtyp (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Aschenabwurf, Privatgrab) wünschen Sie?  
  • Wird die Bestattung auf dem Waldfriedhof Gossau stattfinden oder anderswo?  
  • Wird eine Abdankung gewünscht? Öffentlich oder im engsten Familien-/Freundeskreis? 
  • Soll die Abdankung in der Friedhofkapelle, in der Kirche oder anderswo abgehalten werden? 
  • Wie viele Personen werden ungefähr an der Abdankung teilnehmen? Ist es allenfalls notwendig, dass durch das Bestattungsamt zur Parkplatzeinweisung der Verkehrsdienst der Feuerwehr Gossau ZH aufgeboten wird? 

Informieren Sie das Bestattungsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen so bald wie möglich, spätestens aber innert 2 Tagen, über den Todesfall (Tel. 044 936 55 09 oder E-Mail). Erfolgt die Meldung telefonisch, kann ein Termin für ein Trauergespräch zwischen Angehörigen und dem Bestattungsamt vereinbart werden. Sie können jedoch auch ohne Voranmeldung zu den ordentlichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung persönlich vorbeikommen. 

Das Bestattungsamt hilft Ihnen gerne weiter und regelt mit Ihnen zusammen die weiteren Schritte. 

Das Datum und die Zeit der Bestattung sowie der Abdankung wird vom Bestattungsamt (in Absprache mit den Angehörigen) festgelegt. Diese darf frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen. 

Wie geht es anschliessend weiter?

  • Falls eine Beisetzung und/oder Abdankung mit Pfarrperson gewünscht wird, so nimmt die zuständige Pfarrperson mit den Angehörigen Kontakt auf. 
  • Todesanzeigen und Leidzirkulare zum Druck geben (stellen Sie eine Adressliste zusammen).  
  • Durch das Bestattungsamt wird eine amtliche Todesanzeige im Zürcher Oberländer publiziert.  
  • Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und evtl. Arbeitgeber der verstorbenen Person.  
  • Allfälliger Blumenschmuck (z.B. für die Kirche) und Kränze (fürs Grab) in Auftrag geben.  
  • Mit dem Todesschein (wird vom Bestattungsamt für Sie beim zuständigen Zivilstandsamt bestellt) können Sie Versicherungen, wie Pensionskasse, Krankenkasse, Lebensversicherungen sowie Banken, Post und Strassenverkehrsamt verständigen. Die staatlichen Sozialversicherungen (AHV, IV, Zusatzleistungen) werden durch das Bestattungsamt benachrichtigt. 
  • Hat die verstorbene Person ein Testament hinterlassen, so ist für die Eröffnung desselben das Bezirksgericht des Wohnortes des/der Verstorbenen zuständig. Für Gossau ZH ist dies das Bezirksgericht Hinwil. 
  • Regelung der Grabpflege: Nähere Informationen darüber erhalten Sie im Rahmen des Bestattungsgesprächs. 

Nützliche Kontakte

Reformierte Kirche
  • Pfarrer/in Adelheid und Johannes Huber
    Tel. 044 975 30 65 
  • Pfarrer Christian Meier
    Tel. 044 972 30 73 
Katholische Kirche
  • Pfarreibeauftragter Markus Widmer
    Tel. 044 935 14 26 
  • Priester Don Marek Gorski
    Tel. 079 174 81 39 
Chrischona Gossau ZH
  • Tel. 044 975 17 56
Neuapostolische Kirche
  • Tel. 055 244 50 16
Friedhofsgärtnerei W. Stehli AG
  • Tel. 044 936 58 68
Zivilstandsamt Wetzikon
  • Tel. 044 931 32 40

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