Sozialbehörde
Die Sozialbehörde besteht aus fünf Mitgliedern. Vier davon werden an der Urne gewählt, der/die Präsident/in ist vom Gemeinderat abgeordnet.
Aufgaben und Mitglieder
Die Sozialbehörde ist ein politisch gewähltes Gremium. Sie ist eine Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen und beschliesst die Gewährleistung der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Die Sozialbehörde entscheidet über Grundsatzfragen zur Praxis der Sozialhilfe in Gossau, soweit keine übergeordnete gesetzliche Regelung besteht. Sie regelt die Nahtstellen zwischen der Sozialbehörde und dem Sozialdienst mittels einer Kompetenzordnung. Die Sozialbehörde überprüft die laufenden Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe im Rahmen der jährlichen Referentenprüfung und ist gleichzeitig Einspracheinstanz. Unter Leitung der/des Sozialvorstehers/in und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung kann sie auch Themen, Fragestellungen und Anliegen gesellschafts- und sozialpolitischer Natur aufgreifen und dem Gemeinderat entsprechende Anträge unterbreiten. Die Zusammenarbeit soll gesetzeskonform, angemessen, zielgerichtet, vorausschauend und nachhaltig sein.
Gemeindeverwaltung Gossau ZH
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
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8625 Gossau ZH
Weidlistrasse 7c
8624 Grüt
Berstrasse 12
8625 Gossau
Sunnehofstrasse 5
8625 Gossau