Sozialversicherungen
Der Bereich Sozialversicherungen ist Ihr Ansprechpartner bei Fragen und Anliegen zur Alters- oder Invalidenversicherung, zu Familienzulagen, individueller Prämienverbilligung, Zusatzleistungen zur AHV/IV oder Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zwischen der Bevölkerung und der Kantonalen Ausgleichskasse (SVA Zürich). Sie können bei uns sämtliche Meldeformulare und Merkblätter über die folgenden Zweige der Sozialversicherungen beziehen oder direkt von der Homepage der SVA Zürich herunterladen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
- IV (Invalidenversicherung)
- EO (Erwerbsersatzordnung)
- FZ (Familienzulagen)
- Hilflosenentschädigung
Wenn es darum geht, Leistungen der AHV oder IV geltend zu machen (Renten, Hilflosenentschädigungen, Familienzulagen), sind wir Ihnen gerne beim Finden und Ausfüllen der Formulare behilflich. Denken Sie bitte daran, dass für eine rechtzeitige Auszahlung der AHV-Rente eine frühzeitige Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse erforderlich ist (3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters).
Hier finden Sie Erklärvideos zum Thema:
Leistungen
Die Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten zusammen mit dem übrigen Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Zusatzleistungen sind eine Versicherungsleistung und keine Sozialhilfe.
Beziehen Sie eine Rente der AHV oder IV, ein IV-Taggeld (mindestens 6 Monate) oder eine Hilflosenentschädigung der IV so können Sie gegebenenfalls einen Anspruch auf Zusatzleistungen haben. Für die Berechnung der Zusatzleistungen gelten klare gesetzliche Bestimmungen. Dabei werden die Einnahmen, die Ausgaben und das Vermögen berücksichtigt. Ob Sie allenfalls einen Anspruch auf Zusatzleistungen haben, können Sie provisorisch mit dem EL-Rechner der Pro Senectute berechnen.
Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat. Die für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen finden Sie im Downloadbereich oder direkt in der Abteilung Gesellschaft, Bereich Sozialversicherungen.
Hier finden Sie einfache Erklärvideos zum Thema:
Die Überbrückungsleistungen richten sich an Personen, die nach dem vollendeten 60. Lebensjahr von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden. Neben dem vorgegebenen Alter müssen zusätzliche Voraussetzungen für den Erhalt von Überbrückungsleistungen erfüllt werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet, wie die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Das Anmeldeformular mit allen Unterlagen muss in der Abteilung Gesellschaft, Bereich Sozialversicherungen, eingereicht werden.
Individuelle Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Es werden damit Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Familiengrösse. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt. Die Anspruchsberechnung erfolgt über die SVA Zürich.
Seit 2021 muss die Prämienverbilligung ausschliesslich über die folgende Website beantragt werden: SVA Zürich, Antrag auf Prämienverbilligung.
Downloadbereich
Externe Links
Weiterführende Informationen und / oder Unterstützung erhalten Sie in unserer Abteilung Gesellschaft, Sozialversicherungen, oder auf folgenden Websites:
