Bauvorhaben Hochbau
Wer in der Gemeinde Gossau ZH ein Bauvorhaben plant, muss die Bauabteilung je nach Art und Grösse des Projekts darüber informieren und benötigt eine Baubewilligung. Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen wird eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bauabteilung empfohlen.
Baueingabe und Bewilligungsverfahren
Eine vollständige, gut vorbereitete Baueingabe ist der erste Schritt zu einer Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung der Gesetze geprüft und die Öffentlichkeit informiert. Alle Details zu diesem Verfahren finden Sie hier.
Ortsbildkommission
Die Ortsbildkommission (OBK) ist ein Gremium, dass die Baubehörde aus gestalterischer und ortsbaulicher Sicht berät, aber keine selbstständigen Kompetenzen hat. Sie gibt insbesondere Stellungsnahmen zu folgenden Punkten ab:
- Bei wichtigen Bauvorhaben in Kernzonen
- Bei ortsbaulich wichtigen Bauvorhaben im Bezug auf Bauten mit schützenswerten Objekten (in Zusammenarbeit mit dem Natur- und Heimatschutz)
- Gestaltungspläne und Arealüberbauungen
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Externe Links
