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Entsorgungs-ABC

Das Entsorgungs-ABC soll eine Übersicht über alle Materialien, die in der Gemeinde entsorgt werden können, bieten. 

Aluminium/Weissblech/Kleinmetall

Erlaubt
Getränke- und Konservendosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben, Menüschalen, Alufolien, Deckel von Konfitüren- und Lebensmittelgläsern, Drahtreste, Schrauben usw.
 

Nicht erlaubt
Alu-Verbundverpackungen wie Tiernahrungsbeutel, Getränkebeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen); gehören in den Kehricht. Spray- und Farbdosen sind als Sonderabfall zu entsorgen. Kaffeekapseln aus Aluminium an Verkaufsstelle zurückbringen oder Spezialcontainer der Hauptsammelstelle beim Unterhaltsdienst in Unter-Ottikon benützen. 

 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Nebensammelstellen Berg, Bertschikon, Grüt und Laufenbach 
  • Hauptsammelstelle 
Batterien/Akkumulatoren

Batterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug usw. sowie Autobatterien nehmen die Verkaufsstellen und die Hauptsammelstelle kostenlos zurück. Haushaltsbatterien können auch bei den Nebensammelstellen (ausser Ober-Ottikon) entsorgt werden. 

Elektro/Elektronik

Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör nehmen die Verkaufsstellen des Fachhandels kostenlos zurück - auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.  

Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Akkus, Handys, Zubehör wie Toner, CD's und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras usw. nehmen lizenzierte SWICO-Abgabestellen kostenlos zurück.
Grosse und kleine Haushaltsgeräte (z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z.B. Bohrmaschinen, Rasenmäher) und elektrisch betriebenes Spielzeug nehmen zertifizierte SENS-Rückgabestellen kostenlos entgegen.

Elektrokleingeräte können auch bei der Hauptsammelstelle gratis abgegeben werden. 

Fahrzeuge

Erlaubt
alle Fahrzeuge wie Autos, Motorräder
 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Fachhandel 
     

Ausgediente Fahrzeuge dürfen nur solchen Entsorgungsunternehmen übergeben werden, welche über eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) verfügen. Lassen Sie sich die Bewilligung zeigen! Betriebe mit einer Entsorgungsbewilligung nach VeVA sind unter www.veva-online.ch registriert. 

Glas

Bruchglas (Entsorgung bei der Hauptsammelstelle und allen Nebensammelstellen) 

  • Erlaubt
    Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Alles, was nicht weiss oder braun ist, gehört in Grünglas.
     
  • Nicht erlaubt
    Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fensterglas, Spiegel, Autoscheiben, Ton. Diese gehören ins 
    Grubengut.

 

Ganzglas (Entsorgung: nur bei der Hauptsammelstelle) 

  • Erlaubt
    Intakte Wein- und Champagnerflaschen aller Grössen. Verschlussmanschetten und Drehverschlüsse zum Schutz des Flaschenhalses dranlassen. 
  • Nicht erlaubt Chiantiflaschen gehören ohne Plastik- oder Basteinfassung ins  Grubengut. 
Grubengut

Erlaubt
Kristall-/Trinkgläser, Flachglas (Fenster, Spiegel, Autoscheiben), Geschirr (Keramik, Porzellan, Glas), Blumentöpfe und Ziegel (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten usw.
 

Entsorgungsmöglichkeiten 
Hauptsammelstelle
max. Anlieferungsmenge 50 kg / Fr. 0.10/kg (bis 10 kg kostenlos) 

Grüngut

Erlaubt
Rüstabfälle von Gemüse und Obst, Speisereste, Fruchtschalen, Eier- und Nussschalen, Schnittblumen, Topf- und Balkonplanzen, Tee- und Kaffeesatz, Kleintiermist, Gartenabraum.
 
 
Nicht erlaubt
Knochen, Hunde-/Katzenkot, Kunststoff, nicht verbrennbare Schnüre, Steine, Glas, Papier, Metall, Textilien, behandeltes Holz, Asche, Mineralöl, Staubsaugersäcke, Strassenwischgut
 

Wichtig Informationen

  • Die Grüngutabfuhr ist gebührenpflichtig und erfordert einen Normcontainer. 
  • Damit die Container beim Leeren nicht kaputt gehen bzw. für die Leerung am Fahrzeug angehängt werden können, bitten wir Sie, das Grüngut weder zu stopfen noch die Container zu überfüllen (der Deckel muss geschlossen werden können; Äste dürfen den Container nicht überragen). Für defekte Container übernimmt die Gemeinde keine Haftung. 
  • Während der Wintermonate kompostierbare Grüngutbeutel verwenden, um ein Anfrieren des Grünguts an den Container zu vermeiden.   
  • Invasive Neophyten (z.B. Sommerflieder, Kirschlorbeer) müssen in Abfallsäcken der KEZO zur Verbrennung mitgegeben werden.

Befestigung der Marke 
Es darf nur die gültige Jahresvignette auf dem Behälter angebracht sein, wobei die Vignette auf dem 800-Liter-Container auf der Front und bei den übrigen Rollbehältern auf dem Deckel zu platzieren ist. Die normalen Grüngut(-container-)marken sind als Schlinge am Griff des Kübels oder Containers zu befestigen. 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Wöchentliche Abfuhr (siehe Recyclingkalender) 
  • Wiedag Recycling und Deponie AG in Oetwil am See (www.grimm.ch). 
Häcksel
Kadaver

Die Kadaversammelstelle Gossau ZH befindet sich an der Berghofstrasse 48, Hinterseite Schlachthäuschen, Nähe Waldfriedhof. Der Kadavereinwurf für kleinere Tiere ist 24 Stunden geöffnet. Bei Fragen steht Ihnen Stephan Reiser, 079 451 92 18, s.reiser@bluewin.ch zur Verfügung. 
 

Kadaver über 200 kg werden gegen Anmeldung und Verrechnung abgeholt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die TMP AG, 071 931 40 40. 

Karton

Erlaubt
Graukarton, Wellkarton, Tragetaschen aus Papier, unbeschichtete Kartonverpackungen wie Schachteln, Gemüse-, Früchte-/Eierkartons, Bücher.
 

Nicht erlaubt
W
aschmittelboxen, Getränkeverpackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten, Ordner, beschichtetes Papier und verschmutzter Karton (Pizzaschachteln). Diese gehören in den Kehricht. 

 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Kartonsammlungen (siehe Recyclingkalender)
    Mit Schnur gebündelt – kein loser oder in Säcken/Schachteln verpackter Karton. 
  • Hauptsammelstelle 
Kehricht

Erlaubt
Brennbare, nicht wieder verwertbare Abfälle wie Kunststoffe, Holz, beschichtete Verpackungen, Windeln, Katzenstreu, Glühbirnen usw.

Kunststoff

Rückgabemöglichkeit bei Migros/Coop: 

PE-Milchflaschen, Plastikflaschen, Essig- und Ölflaschen, Shampoos, Duschgels, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzendünger 

 

Kunststoffsammlung Hauptsammelstelle 

Die folgenden Kunststoffe werden im Sammelsack gesammelt: 

  • Milchflaschen, Rahmflaschen, Joghurtbecher, andere Plastikbecher 
  • Kunststoffbehälter, Plastiksäcke, Plastikflaschen, Foodverpackungen 
  • Kessel, Grossbehälter, Kübel, Kanister 
  • Gartenmöbel, Kunststoffkörbe, Blumentöpfe, Waschzeinen 
  • Spielzeug, Gartenspielzeug, Kinderspielzeug 
  • Schrumpffolie, Stretchfolie, Verpackunsmaterial 
  • Büromaterial, Sichtmappen, PET-Artikel, Dokumappen 

 

Nicht in den Sammelsack gehören: 

  • PET-Getränkeflaschen (werden separat gesammelt) 
  • Getränkekartons, Tetra-Verpackungen (werden separat gesammelt) 
  • Gartenschlauch, Elektrokabel, Kabelkanäle 
  • Silofolien, Landschaftsfolien 
  • Sagex und Styropor, weiss oder farbig 

 

Leuchtmittel

Erlaubt: Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen 

Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer SENS-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden. 

 

Wichtig 

  • Herkömmliche Glühbirnen gehören in den Kehricht.  
  • Ausgediente Lampen können auch im Verkaufsgeschäft zurückgebracht werden. 
  • Tipp: Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen Lampen nicht beschädigt werden. 
Metalle

Erlaubt
Metallmöbel, -schienen, -stangen und -gestelle, Wäscheständer, Velorahmen, Pfannen (Fremdteile wie Holz, Kunststoff, Pneus etc. sind vom Metallstück zu entfernen)
 

Nicht erlaubt
Grosse und kleine Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kochherde usw.
 

 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Metallsammlungen (siehe Recyclingkalender) 
    max. 1.5 m lang und 25 kg schwer 
  • Hauptsammelstelle
    max. 25 kg pro Stück und max. Anlieferungsmenge 50 kg 
  • Grössere, schwere und sperrige Gegenstände müssen direkt beim Altmetallhändler entsorgt werden 
Öl

Erlaubt
Frittier-, Motoren- und Speiseöle sowie Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft von Privaten
 

Öle und Fette niemals in den Abfluss oder ins WC schütten! 

 

Entsorgungsmöglichkeiten

  • Hauptsammelstelle 

 

Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen wenden sich bitte direkt an bewilligte Entsorgungsunternehmen, u.a. zu finden auf www.abfall.ch oder auf www.veva-online.ch unter der Rubrik «Betriebe suchen» mit dem bewilligten Abfall-Code 20 01 25. 

Papier

Erlaubt
Altpapier in Bündeln
 

Nicht erlaubt
Beschichtetes Papier (Tragetaschen, Blumenpapier, Milch-/Fruchtsaftverpackungen), Haushaltpapier, Karton, Papierservietten
 

 

Wichtig

  • Bündel dürfen max. 5 kg wiegen 
  • Nicht in Tragetaschen bereitstellen – wird stehen gelassen 
  • Telefon am Sammeltag für nicht abgeholtes Sammelgut: 044 936 55 77 

 

Entsorgungsmöglichkeiten

  • Papiersammlungen (siehe Recyclingkalender) 
  • Hauptsammelstelle 
PET

Erlaubt
PET-Getränkeflaschen

Nicht erlaubt
PE-Milchflaschen, Plastikflaschen, Essig- und Ölflaschen, Shampooflaschen, Duschgels, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzendünger.
 

 

Rückgabemöglichkeiten

  • Verkaufsstellen (Migros/Coop) 
  • Hauptsammelstellen 
Pneus

Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen. 

Sperrgut

Erlaubt
Grosse brennbare Gegenstände wie Matratzen, Teppiche, Möbel usw.
 

Wichtig

  • Masse max. 150x80x70cm (grössere Metallteile entfernen und separat entsorgen) 
  • Falls das Sperrgut nicht genügend zerkleinert werden kann oder die Menge zu gross für eine Strassensammlung ist, kann das Sammelgut in der KEZO abgegeben werden.  
  • Sperrgut – Wie viele Marken? (internes Dokument) 
  • Kehrichtsammlung: 1 Kehricht-/Sperrgutmarke (à Fr. 1.40)/5 kg 
  • Hauptsammelstelle: Fr. -.40/kg 

 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Hauskehrichtsammlung (siehe Recyclingkalender) 
  • Hauptsammelstelle 
Sonderabfall

Erlaubt
Mit dem orangen Gefahrensymbol versehene Produkte wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Klebstoffe, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Spraydosen, Quecksilberthermometer usw. 
 

 

Wichtig

  • Sonderabfall niemals in den Abfluss oder ins WC schütten. Produkte nicht vermischen, Reaktionsgefahr! 

 

Entsorgungsmöglichkeit

Styropor/Sagex

Sperriges Verpackungsmaterial aus Styropor, Sagex (EPS) kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden. 

Tetrapack/Getränkekarton

Erlaubt
Leere Getränkekartons (Tetrapack von Obstsäften, Milchpackungen, Eistee), ohne Deckel
 

Nicht erlaubt
Milchplastikflaschen
 

 

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Hauptsammelstelle 
Textilien/Schuhe

Erlaubt
Saubere, tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettwaren, Stofftiere.
 

Nicht erlaubt
Verschmutzte Textilien, kaputte Schuhe

Wichtig 

  • Textilsäcke gut verschnüren 
  • Schuhe paarweise zusammenbinden

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • TEXAID-Container 
  • Hauptsammelstelle 
Velos

Erlaubt
Velos
 

Nicht erlaubt
Metallteile von ausgedienten Fahrrädern - gehören  in die Altmetallsammlung.
  

Entsorgungsmöglichkeiten 

  • Fachhandel 
    Ausgediente Fahrzeuge dürfen nur solchen Entsorgungsunternehmen übergeben werden, welche über eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) verfügen. Lassen Sie sich die Bewilligung zeigen! Betriebe mit einer Entsorgungsbewilligung nach VeVA sind unter www.veva-online.ch registriert. Auch das AWEL erteilt Auskünfte unter Tel. 043 259 32 62. 
  • Velobörse «Rädlitag» in Gossau ZH 
  • www.velafrica.ch 

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