Entsorgungs-ABC
Das Entsorgungs-ABC soll eine Übersicht über alle Materialien, die in der Gemeinde entsorgt werden können, bieten.
Erlaubt
Getränke- und Konservendosen, Tiernahrungsschalen, Lebensmitteltuben, Menüschalen, Alufolien, Deckel von Konfitüren- und Lebensmittelgläsern, Drahtreste, Schrauben usw.
Nicht erlaubt
Alu-Verbundverpackungen wie Tiernahrungsbeutel, Getränkebeutel usw. (lassen sich nicht zusammenknüllen); gehören in den Kehricht. Spray- und Farbdosen sind als Sonderabfall zu entsorgen. Kaffeekapseln aus Aluminium an Verkaufsstelle zurückbringen oder Spezialcontainer der Hauptsammelstelle beim Unterhaltsdienst in Unter-Ottikon benützen.
Entsorgungsmöglichkeiten
- Nebensammelstellen Berg, Bertschikon, Grüt und Laufenbach
- Hauptsammelstelle
Verkaufsstellen/Hauptsammelstelle: Batterien, Knopfzellen und Autobatterien.
Nur bei der Hauptsammelstelle: Lithium-Ionen-Akkus.
Bei den Nebensammelstellen (ausser Ober-Ottikon) können ebenfalls Haushaltsbatterien entsorgt werden.
Solarpanel können bis 10 Stk. an jeder SENS-Sammelstelle abgegeben werden.
Swiss Recycle: Akkus und Elektrogeräte richtig entsorgen
Alle elektrischen und elektronischen Geräte samt Zubehör nehmen die Verkaufsstellen des Fachhandels kostenlos zurück - auch ohne Neukauf und unabhängig von der Marke.
Geräte aus Bürobereich/Kommunikation wie Laptop, Drucker, Telefon, Akkus, Handys, Zubehör wie Toner, CD's und Unterhaltungselektronik wie TV, Radio, Playstation, Kameras usw. nehmen lizenzierte SWICO-Abgabestellen kostenlos zurück.
Grosse und kleine Haushaltsgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Toaster), Elektrowerkzeuge (z. B. Bohrmaschinen, Rasenmäher) und elektrisch betriebenes Spielzeug nehmen zertifizierte SENS-Rückgabestellen kostenlos entgegen.
Elektrokleingeräte können auch bei der Hauptsammelstelle gratis abgegeben werden.
Erlaubt
alle Fahrzeuge wie Autos, Motorräder
Entsorgungsmöglichkeiten
- Fachhandel
Ausgediente Fahrzeuge dürfen nur solchen Entsorgungsunternehmen übergeben werden, welche über eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) verfügen. Lassen Sie sich die Bewilligung zeigen! Betriebe mit einer Entsorgungsbewilligung nach VeVA sind unter veva-online.ch registriert.
Bruchglas (Entsorgung bei der Hauptsammelstelle und allen Nebensammelstellen)
- Erlaubt
Getränkeflaschen und Lebensmittelgläser, getrennt nach Farben. Alles, was nicht weiss oder braun ist, gehört ins Grünglas. - Nicht erlaubt
Kristall-/Trinkgläser, Porzellan, Keramik, Fensterglas, Spiegel, Autoscheiben, Ton. Diese gehören ins Grubengut.
Ganzglas (Entsorgung: nur bei der Hauptsammelstelle)
- Erlaubt
Intakte Wein- und Champagnerflaschen aller Grössen. Verschlussmanschetten und Drehverschlüsse zum Schutz des Flaschenhalses dranlassen. - Nicht erlaubt
Chiantiflaschen gehören ohne Plastik- oder Basteinfassung ins Grubengut.
Erlaubt
Kristall-/Trinkgläser, Flachglas (Fenster, Spiegel, Autoscheiben), Geschirr (Keramik, Porzellan, Glas), Blumentöpfe und Ziegel (Ton, Eternit), Steine, Gartenplatten usw.
Entsorgungsmöglichkeiten
Hauptsammelstelle
max. Anlieferungsmenge 50 kg / CHF 0.10/kg (bis 10 kg kostenlos)
Erlaubt
Rüstabfälle von Gemüse und Obst, Speisereste, Fruchtschalen, Eier- und Nussschalen, Schnittblumen, Topf- und Balkonplanzen, Tee- und Kaffeesatz, Kleintiermist, Gartenabraum.
Nicht erlaubt
Knochen, Hunde-/Katzenkot, Kunststoff, nicht verbrennbare Schnüre, Steine, Glas, Papier, Metall, Textilien, behandeltes Holz, Asche, Mineralöl, Staubsaugersäcke, Strassenwischgut
Wichtig Informationen
- Die Grüngutabfuhr ist gebührenpflichtig und erfordert einen Normcontainer.
- Damit die Container beim Leeren nicht kaputt gehen bzw. für die Leerung am Fahrzeug angehängt werden können, bitten wir Sie, das Grüngut weder zu stopfen noch die Container zu überfüllen (der Deckel muss geschlossen werden können; Äste dürfen den Container nicht überragen). Für defekte Container übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
- Während der Wintermonate kompostierbare Grüngutbeutel verwenden, um ein Anfrieren des Grünguts an den Container zu vermeiden.
- Invasive Neophyten (z. B. Sommerflieder, Kirschlorbeer) müssen in Abfallsäcken der KEZO zur Verbrennung mitgegeben werden.
Befestigung der Marke
Es darf nur die gültige Jahresvignette auf dem Behälter angebracht sein, wobei die Vignette auf dem 800-Liter-Container auf der Front und bei den übrigen Rollbehältern auf dem Deckel zu platzieren ist. Die normalen Grüngut(-container)marken sind als Schlinge am Griff des Kübels oder Containers zu befestigen.
Entsorgungsmöglichkeiten
- Wöchentliche Abfuhr (siehe Entsorgungskalender)
- Wiedag Recycling und Deponie AG in Oetwil am See (grimm.ch).
Entsorgen Sie problematische, fortpflanzungsfähige Pflanzenteile im kostenlosen Neophytensack. Diese werden in der Kehrichtverbrennungsanlage vernichtet.
Neophytensäcke können im Gemeindehaus Gossau sowie in der Hauptsammelstelle Unter-Ottikon kostenlos bezogen und der Kehrichtabfuhr ohne Gebührenmarke mitgegeben werden.
Die Kadaversammelstelle Gossau befindet sich an der Berghofstrasse 48, Hinterseite Schlachthäuschen, Nähe Waldfriedhof. Der Kadavereinwurf für kleinere Tiere ist 24 Stunden geöffnet. Bei Fragen steht Ihnen Stephan Reiser, 079 451 92 18, s.reiser@bluewin.ch zur Verfügung.
Kadaver über 200 kg werden gegen Anmeldung und Verrechnung abgeholt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die TMP AG, 071 931 40 40.
Erlaubt
Graukarton, Wellkarton, Tragetaschen aus Papier, unbeschichtete Kartonverpackungen wie Schachteln, Gemüse-, Früchte-/Eierkartons.
Nicht erlaubt
Waschmittelboxen, Getränkeverpackungen, Verpackungen von Tiefkühlprodukten, Ordner, beschichtetes Papier und verschmutzter Karton (Pizzaschachteln). Diese gehören in den Kehricht.
Entsorgungsmöglichkeiten
- Kartonsammlungen (siehe Entsorgungskalender)
Mit Schnur gebündelt – kein loser oder in Säcken/Schachteln verpackter Karton.
- Hauptsammelstelle
Erlaubt
Brennbare, nicht wieder verwertbare Abfälle wie Kunststoffe, Holz, beschichtete Verpackungen, Windeln, Katzenstreu, Glühbirnen usw.
Rückgabemöglichkeit bei Migros/Coop:
PE-Milchflaschen, Plastikflaschen, Essig- und Ölflaschen, Shampoos, Duschgels, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzendünger
Kunststoffsammlung Hauptsammelstelle
Die folgenden Kunststoffe werden im Sammelsack gesammelt:
- Getränkekartons, Tetra-Verpackungen
- Milchflaschen, Rahmflaschen, Joghurtbecher, andere Plastikbecher
- Kunststoffbehälter, Plastiksäcke, Plastikflaschen, Foodverpackungen
- Kessel, Grossbehälter, Kübel, Kanister
- Gartenmöbel, Kunststoffkörbe, Blumentöpfe, Waschzeinen
- Spielzeug, Gartenspielzeug, Kinderspielzeug
- Schrumpffolie, Stretchfolie, Verpackunsmaterial
- Büromaterial, Sichtmappen, PET-Artikel, Dokumappen
Nicht in den Sammelsack gehören:
- PET-Getränkeflaschen (werden separat gesammelt)
- Gartenschlauch, Elektrokabel, Kabelkanäle
- Silofolien, Landschaftsfolien
- Sagex und Styropor, weiss oder farbig
Erlaubt: Leuchtstofflampen, Leuchtstoffröhren, Fluoreszenzlampen, Energiesparlampen, Quecksilber-/Natriumdampflampen, LED-Lampen
Unabhängig von einem Neukauf können sie an den entsprechenden Verkaufsstellen oder einer SENS-Rücknahmestelle kostenlos zurückgegeben werden.
Wichtig
- Herkömmliche Glühbirnen gehören in den Kehricht.
- Ausgediente Lampen können auch im Verkaufsgeschäft zurückgebracht werden.
- Tipp: Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen Lampen nicht beschädigt werden.
Erlaubt
Metallmöbel, -schienen, -stangen und -gestelle, Wäscheständer, Velorahmen, Pfannen (Fremdteile wie Holz, Kunststoff, Pneus etc. sind vom Metallstück zu entfernen)
Nicht erlaubt
Grosse und kleine Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Kochherde usw.
Entsorgungsmöglichkeiten
- Metallsammlungen (siehe Recyclingkalender)
max. 1,5 m lang und 25 kg schwer - Hauptsammelstelle
max. 25 kg pro Stück und max. Anlieferungsmenge 50 kg - Grössere, schwere und sperrige Gegenstände müssen direkt beim Altmetallhändler entsorgt werden
Erlaubt
Frittier-, Motoren- und Speiseöle sowie Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft von Privaten
Öle und Fette niemals in den Abfluss oder ins WC schütten!
Entsorgungsmöglichkeiten
- Hauptsammelstelle
Industrie- und Gewerbebetriebe
Unternehmen wenden sich bitte direkt an bewilligte Entsorgungsunternehmen, u. a. zu finden auf abfall.ch oder auf veva-online.ch unter der Rubrik «Betriebe suchen» mit dem bewilligten Abfall-Code 20 01 25.
Erlaubt
Altpapier in Bündeln, gebündelte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Taschenbücher, Telefonbücher, Bücherseiten ohne Einband
Nicht erlaubt
Beschichtetes Papier (Tragetaschen, Blumenpapier, Milch-/Fruchtsaftverpackungen), Haushaltpapier, Karton, Papierservietten
Wichtig
- Bündel dürfen max. 5 kg wiegen
- Nicht in Tragetaschen bereitstellen – wird stehen gelassen
Entsorgungsmöglichkeiten
- Papiersammlungen (siehe Entsorgungskalender)
- Hauptsammelstelle
Erlaubt
PET-Getränkeflaschen
Nicht erlaubt
PE-Milchflaschen, Plastikflaschen, Essig- und Ölflaschen, Shampooflaschen, Duschgels, Waschmittel, Putzmittel, Pflanzendünger.
Rückgabemöglichkeiten
- Verkaufsstellen (Migros/Coop)
- Hauptsammelstelle
Pneus müssen einem Hersteller oder Händler der entsprechenden Marke zurückgebracht werden. Bei gleichzeitigem Kauf neuer Reifen, müssen die Händler Pneus jeder Marke zurücknehmen.
Erlaubt
Grosse brennbare Gegenstände wie Matratzen, Teppiche, Möbel usw.
Wichtig
- Masse max. 150x80x70cm (grössere Metallteile entfernen und separat entsorgen)
- Falls das Sperrgut nicht genügend zerkleinert werden kann oder die Menge zu gross für eine Strassensammlung ist, kann das Sammelgut in der KEZO abgegeben werden.
- Sperrgut – Wie viele Marken? (internes Dokument)
- Kehrichtsammlung: 1 Kehricht-/Sperrgutmarke (à CHF 1.40)/5 kg
- Hauptsammelstelle: CHF -.40/kg
Entsorgungsmöglichkeiten
- Hauskehrichtsammlung (siehe Entsorgungskalender)
- Hauptsammelstelle
Erlaubt
Mit dem orangen Gefahrensymbol versehene Produkte wie Farben, Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien, Klebstoffe, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Spraydosen, Quecksilberthermometer usw.
Wichtig
- Sonderabfall niemals in den Abfluss oder ins WC schütten. Produkte nicht vermischen, Reaktionsgefahr!
Entsorgungsmöglichkeit
- Verkaufsstellen der entsprechenden Produkte
- KEZO Hinwil
- Zweimal jährlich im Sonderabfallmobil sonderabfall.zh.ch
Sperriges Verpackungsmaterial aus Styropor, Sagex (EPS) kann gratis im Verkaufsgeschäft zurückgelassen oder später dahin zurückgebracht werden.
Erlaubt
Saubere, tragbare Kleider und Schuhe, Vorhänge, Tisch-, Haushalt- und Bettwäsche, Gürtel, Taschen, Daunenbettwaren, Stofftiere.
Nicht erlaubt
Verschmutzte Textilien, kaputte Schuhe
Wichtig
- Textilsäcke gut verschnüren
- Schuhe paarweise zusammenbinden
Entsorgungsmöglichkeiten
- TEXAID-Container
- Hauptsammelstelle
Erlaubt
Velos
Nicht erlaubt
Metallteile von ausgedienten Fahrrädern gehören in die Altmetallsammlung.
Entsorgungsmöglichkeiten
- Fachhandel
Ausgediente Fahrzeuge dürfen nur solchen Entsorgungsunternehmen übergeben werden, welche über eine Entsorgungsbewilligung nach der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) verfügen. Lassen Sie sich die Bewilligung zeigen! Betriebe mit einer Entsorgungsbewilligung nach VeVA sind unter veva-online.ch registriert. Auch das AWEL erteilt Auskünfte unter Tel. 043 259 32 62. - Velobörse «Rädlitag» in Gossau
- velafrica.ch