Teilrevision Bau- und Zonenordnung (BZO)
Die Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Gossau wurde in den vergangenen Jahren in zwei Schritten teilrevidiert. Dabei ging es um die Schaffung von baulichem Potential innerhalb der bestehenden Bauzone, die Liberalisierung der Kernzonenvorschriften, die Stärkung des Ortszentrums, Einzonungen und verschiedene Bestimmungen wie Dachgestaltung in Kernzonen, Abgrabungen und Aufschüttungen etc.
In einem nächsten Schritt soll eine weitere Teilrevision an der BZO vorgenommen werden, mit der die noch offenen Themen wie die «Harmonisierung der Baubegriffe», die «Nachhaltige Siedlungsentwicklung», die «Parkierungsbestimmungen» sowie «weitere Einzelgeschäfte» behandelt werden. Damit wird die Nutzungsplanung an die aktuellen Bedürfnisse der Gemeinde und an die regionalen und kantonalen Vorgaben angepasst.
Mit der «Harmonisierung der Baubegriffe» sollen die wichtigsten Baubegriffe und deren Messweisen gesamtschweizerisch vereinheitlicht werden, um das Baurecht der Kantone untereinander anzugleichen. Mit der Teilrevision der BZO werden die Baubegriffe der Bau- und Zonenordnung an diese harmonisierten Begriffe angepasst, was den Anforderungen des Planungs- und Baugesetztes (PBG) entspricht.
Die «nachhaltige Siedlungsentwicklung» bezweckt die Verbesserung des Lokalklimas und der Biodiversität sowie die ressourcenschonende Bauweise der Siedlungen. Dies soll u.a. mit Anreizen zum nachhaltigen Bauen, mit der Erhöhung des Grünanteils, der Verbesserung der Dachbegrünung und mit Förderung und Schutz von Bäumen erreicht werden.
Die «Parkierungsbestimmungen» der Bau- und Zonenordnung sollen im Sinne des regionalen Richtplans und des kommunalen Richtplans Verkehr aktualisiert werden. Die Berechnung der Anzahl Abstellplätze erfolgt neu in Abhängigkeit der Lagegunst (ÖV-Güteklasse) des Bauvorhabens. Zusätzlich wird eine Obergrenze für Parkierungsanlagen, die Elektrifizierung der Abstellplätze und Vorgaben für Velo- und Motorrad-Abstellplätze eingeführt.
Unter dem Begriff «Einzelgeschäfte» sind, neben untergeordneten Anpassungen an den Zonenabgrenzungen, u.a. auch die geringfügige Einzonung im Bereich des Restaurants Alpenblick, die Erweiterung der Erholungszone E3 für Pferdesport sowie die Arrondierung der Zentrumszone im Bereich Laufenbach-/Bergstrasse vorgesehen.
Am Donnerstag, 23. Januar 2025 fand in der Altrüti Gossau um 19.00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der das Auflageprojekt vorgestellt und Fragen beantwortet wurden.
Die 60-tägige öffentliche Auflage fand vom Freitag, 24. Januar 2025, bis am Dienstag, 25. März 2025, statt. Dabei wurden auch die Nachbargemeinden sowie die Regionalplanung angehört. Zudem erfolgte gleichzeitig die Vorprüfung durch den Kanton. Die Bevölkerung konnte innerhalb der festgelegten Frist zur öffentlich aufgelegten Vorlage Stellung nehmen. Die Eingaben wurden aufgenommen resp. begründet abgelehnt.
Aufgrund von zusätzlichen Themen, beispielsweise über das Parkieren oder zur Nachhaltigkeit, und weil deutlich mehr Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auflage abgearbeitet werden mussten, erhöhte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 23. Juli 2025 den Kredit von CHF 145'000.- auf CHF 200'000.-.
An der Gemeindeversammlung wurden verschiedene Änderungsanträge zur vorgeschlagenen Teilrevision gutgeheissen. Insbesondere ein neuer Vorschlag zur Regelung der Parkierung und verschiedene Themen der Nachhaltigkeit wurden aus der Revisionsvorlage gestrichen. Die von der Gemeindeversammlung festgesetzte Teilrevision wurde dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.
Mit Verfügung vom 26. Mai 2026 genehmigte die Baudirektion die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung. Der Genehmigungsentscheid liegt vom 12. Juni bis 13. Juli 2026 öffentlich auf.
Nach Rechtskraft des Genehmigungsentscheides der Baudirektion beschliesst der Gemeinderat das Datum der Inkraftsetzung der Bau- und Zonenordnung. Die Inkraftsetzung dürfte im August 2026 erfolgen, sofern kein Rechtsmittel gegen den Genehmigungsentscheid ergriffen wird.