Erbschaft- / Schenkungssteuer und Inventarisation
Neben den Einkommens- und Vermögenssteuern gibt es weitere Steuern, die bei spezifischen Anlässen verrechnet werden: Bei Erhalt einer Schenkung bzw. Erbschaft oder beim Tod einer steuerpflichtigen Person.
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögenswerten erhoben, die durch Erbrecht oder eine Verfügung von Todes wegen erhalten wurden. Sie muss von Personen entrichtet werden, die den Nachlass ganz oder teilweise übernommen haben.
Bei der Schenkungssteuer bezieht sich auf eine Abgabe für Zuwendungen unter Lebenden ohne Gegenleistung. Sie ist von dem/der Empfänger/in geschuldet. Die entsprechende Steuererklärung für die Schenkungssteuer ist von den Empfängern unaufgefordert dem kantonalen Steueramt Zürich einzureichen.
Ein Inventarisationsverfahren wird durchgeführt, wenn eine steuerpflichtige Person verstirbt.
Für das Verfahren ist diejenige Gemeinde zuständig, in welcher der/die Verstorbene seinen/ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hatte. Zwei Wochen nach dem Hinschied leitet das Steueramt ein Inventarisationsverfahren ein. Dabei wird eine sogenannte «unterjährige Steuererklärung» sowie das Wertschriftenverzeichnis versendet. Zu deklarieren sind die Einkünfte und Vermögenswerte vom 01.01. bis zum Todestag. Zusätzlich erhält der/die Erbenvertreter/in den Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll zur Bearbeitung.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auf dem Merkblatt.