Steuererklärung
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden haben durch die Verfassung und Gesetze definierte Aufgaben. Um diese finanziell zu bewältigen, leisten steuerpflichtige Personen Abgaben and diese drei Ebenen – die sogenannten Steuern. Die Höhe dieser Abgaben wird anhand der Steuererklärung festgelegt.
Jeder Mensch ist eine natürliche Person und somit grundsätzlich steuerpflichtig. Mit Eintritt in die Volljährigkeit muss eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Als juristische Personen gelten alle nicht-natürlichen Personen, die aber dennoch steuerpflichtig sind: Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen.
Dieses Beispiel bezieht sich auf eine einfache Steuererklärung und wie sie im Normalfall behandelt wird. Ab dem dritten Punkt kann die Dauer der Steuerperiode sehr stark variieren, je nach Komplexität und Grösse Ihrer Steuererklärung.
- Im Januar wird die Aufforderung zum Ausfüllen der Steuerklärung des letztjährigen Steuerperiode aufbereitet und an die Bevölkerung versendet. Je nach Einreicheform der letzten Steuererklärung erhalten Sie «nur» die Logindaten für die Online-Steuererklärung oder die Steuerklärung in Papierform. Nun haben Sie bis am 31. März des laufenden Kalenderjahres Zeit, die Steuererklärung auszufüllen.
- Ist Ihnen diese Frist zu kurz, können Sie vor Ablauf der ordentlichen Einreichefrist in der eGov-Box (weitere Informationen siehe unten), der eFristverlängerung oder auf den überlichen Kommunikationswegen ein Gesuch zur Fristverlängerung stellen. Es kann maximal bis am 30. November verlängert werden.
- Im Februar wird die provisorische Steuerrechnung für die laufende Steuerperiode versendet. Die Höhe dieser Rechnung wird anhand der letzten definitiven Steuerdaten berechnet. Ist bereits bekannt, dass die provisorische Steuerrechnung zu tief bzw. zu hoch ist, kann der Betrag per Online-Formular oder über die üblichen Kommunikationswege angepasst werden.
- Nachdem Sie die Steuererklärung eingereicht haben, wird diese von uns oder dem Kantonalen Steueramt Zürich im Einschätzungsverfahren geprüft und definitiv veranlagt.
- Anschliessend wird die definitive Steuerrechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen erstellt und Ihnen zugestellt.
- Ist es für Sie nicht möglich, den Rechnungsbetrag mit einer Zahlung zu begleichen, gibt es die Möglichkeit der Ratenzahlung: Vereinbaren Sie online (in der eGov Box) oder auf den üblichen Kommunikationswegen die Höhe der (max. 6) Raten.
Abweichungen bleiben vorbehalten.
Die Steuererklärung sowie alle Beilagen können komplett elektronisch eingereicht werden: Die Unterschrift ist nicht mehr nötig. Die Vorjahresdaten werden automatisch in die neue Steuererklärung importiert und Sie können sich von der Online-Wegleitung jeden nächsten Schritt erklären lassen.
Die eGov Box ermöglicht es Ihnen Dienstleistungen Ihrer Gemeinde oder Ihres Kantons online zu nutzen. Ob Sie eine Fristverlängerung der Einreichung Ihrer Steuererklärung beantragen oder den Überblick über Ihr Steuerkonto wissen möchten, dank der eGov Box ist dies nun rasch und unkompliziert möglich. Unter den folgenden Links finden Sie Hilfestellungen zur Orientierung in der eGov-Box.
Die eFristverlängerung ermöglicht es Ihnen, ohne Registrierung und rund um die Uhr, die Einreichefrist der Steuererklärung online zu verlängern. Die dazu benötigten Zugangsdaten sind auf der Steuererklärung zu finden.
Nach deren Eingabe gelangen Sie zur Eingabemaske, wo die neue Frist gewählt werden kann. Bitte vergessen Sie nicht, eine Begründung zu markieren. Anschliessend wird die Fristverlängerung elektronisch an das Steueramt übermittelt. Auf Wunsch kann eine Bestätigung als Druckvorschau erstellt werden.
Externe Links
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FAQs
In Zusammenarbeit mit verschiedenen kantonalen Steuerverwaltungen und der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die Website Steuern-easy entstanden. Das Ziel der Website ist es, Fragen rund ums Steuerwesen zu klären und eine Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung zu bieten.