Friedensrichteramt
Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei folgenden Klagen: Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten, arbeitsrechtliche Klagen, Klagen / Abänderungsklagen zu Unterhaltsstreitigkeiten, erbrechtliche Klagen und Nachbarschaftsklagen.
Anschrift
Friedensrichteramt
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
T 044 936 55 52
friedensrichteramt@gossau-zh.ch
Friedensrichter: Dieter Aebi
Dienstleistungen
- Durchführung von Schlichtungs- und Prozessverhandlungen
- Auskünfte, Beratungen und Audienzen
- Scheidungs- und Trennungsklagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
Das Verhandlungslokal befindet sich im Gemeindehaus, 1. Stock, Nr. 101, Berghofstrasse 4, Gossau ZH. Termine nach Vereinbarung.
Externe Links
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