Abstimmungen und Wahlen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Alle volljährigen Schweizer/innen sind berechtigt, auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abzustimmen. Bei Abstimmungen oder Wahlen der evang.-ref. Kirche können reformierte Personen (aller Nationen) bereits ab 16 Jahren abstimmen. Alle Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen/Wahlen werden Ihnen frühzeitig per Post zugestellt oder können hier nachgelesen werden.
Volksabstimmung vom 3. März 2024
Eidgenössische Abstimmungen:
Kantonale Abstimmungen:
Volksabstimmung vom 9. Juni 2024
Kantonale Abstimmungen:
Es kommen keine kantonale Vorlagen zur Abstimmung.
Informationen folgen
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FAQs
In den Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe am Schalter der Sicherheitsabteilung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die Urne jeweils von 8.30-10.00 Uhr geöffnet.
Ja, grundsätzlich schon. Sie können Sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Der Stimmrechtsausweis muss zwingend persönlich unterzeichnet werden. Ansonsten ist er ungültig.
Die Abstimmungscouvert werden Ihnen spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post zugestellt.
Der Briefkasten wird jeweils nach Urnenschluss (ca. 10.00 Uhr) am Wahl-/Abstimmungssonntag das letzte Mal geleert.