Abstimmungen und Wahlen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer sind berechtigt, auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abzustimmen. Bei Abstimmungen oder Wahlen der evang.-ref. Kirche können reformierte Personen, aller Nationen, bereits ab 16 Jahren abstimmen. Alle Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen werden Ihnen frühzeitig per Post zugestellt oder können hier nachgelesen werden.
Eidgenössische Abstimmung:
Kantonale Volksabstimmung
Am 9. Februar 2025 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
Hier finden Sie die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2023–2027 im Synodalwahlkreis XI, Hinwil
Wahlvorschläge
FAQs
In den Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe am Schalter der Sicherheitsabteilung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die Urne jeweils von 8.30-10.00 Uhr geöffnet.
Ja, grundsätzlich schon. Sie können Sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Der Stimmrechtsausweis muss zwingend persönlich unterzeichnet werden. Ansonsten ist er ungültig.
Die Abstimmungscouvert werden Ihnen spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post zugestellt.
Der Briefkasten wird jeweils nach Urnenschluss (ca. 10.00 Uhr) am Wahl-/Abstimmungssonntag das letzte Mal geleert.