Abstimmungen und Wahlen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer sind berechtigt, auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abzustimmen. Bei Abstimmungen oder Wahlen der evang.-ref. Kirche können reformierte Personen, aller Nationen, bereits ab 16 Jahren abstimmen. Alle Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen werden Ihnen frühzeitig per Post zugestellt oder können hier nachgelesen werden.
Kommunalen Erneuerungswahlen
Informationen zu den kommunalen Erneuerungswahlen finden Sie im untersten Register.
Eidgenössische Abstimmung
-Initiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
-SRG-Initiative
-Klimafonds-Initiative
-Bundesgesetz über die Individualbesteuerung
Publikationen
Amtliche Publikation definitive Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen 2026-2023
Stille Erneuerungswahl Mitglieder und Präsident der Katholischen Kirchenpflege
Informationen zum Plakataushang
Plakataushang kommunale Erneuerungswahlen
Weitere Informationen zu den Erneuerungswahlen 2026 sowie zum zeitlichen Ablauf finden Sie hier.
FAQs
In den Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe am Schalter der Sicherheitsabteilung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die Urne im EG des Gemeindehauses jeweils von 8.30 bis 10.00 Uhr geöffnet.
Ja, grundsätzlich schon. Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Der Stimmrechtsausweis muss zwingend persönlich unterzeichnet werden. Ansonsten ist er ungültig.
Die Abstimmungscouverts werden Ihnen spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post zugestellt.
Der Briefkasten wird jeweils nach Urnenschluss (ca. 10.00 Uhr) am Wahl-/Abstimmungssonntag das letzte Mal geleert.