Abstimmungen und Wahlen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Alle volljährigen Schweizer/innen sind berechtigt, auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abzustimmen. Bei Abstimmungen oder Wahlen der evang.-ref. Kirche können reformierte Personen (aller Nationen) bereits ab 16 Jahren abstimmen. Alle Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen/Wahlen werden Ihnen frühzeitig per Post zugestellt oder können hier nachgelesen werden.
- 12. Februar 2023
Erneuerungswahlen Kantons- und RegierungsratInformationen des Kantons Zürich zu den kantonalen Kantons- und Regierungsratswahlen
- 12. März 2023
Kirchensynode der Evangelisch-reformierten Landeskirche des
Kantons ZürichErneuerungswahl der Bezirkskirchenpflege Hinwil
Wahlergebnisse - 16. April 2023
allfälliger 2. Wahlgang Kantons- und Regierungsrat - 18. Juni 2023
Kirchenanordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Erneuerungswahlen der Bezirkskirchenpflege Hinwil; 2. Wahlgang, 1 Mitglied
- 3. September 2023
An diesem Termin gelangen keine kantonalen (und auch keine eidgenössischen) Vorlagen zur Abstimmung
- 22. Oktober 2023
Ergebnisse Erneuerungswahl National- und Ständerat
- 19. November 2023
Ergebnisse Ständeratswahlen 2. Wahlgang
Eidgenössische und kantonale Vorlagen
- 13. Februar 2022
- 15. Mai 2022
- 25. September 2022
- 27. November 2022
Kommunale Vorlagen
- 27. März 2022 – Kommunale Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022 - 2026
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022- 2026 auf den 27. März 2022 festgesetzt. Gemäss Art. 6 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und Art. 6 der Kirchengemeindeordnung der Evang.-ref. Kirchgemeinde sind an der Urne zu wählen:- Gemeinderat
6 Mitglieder und davon der/die Präsident/in - Rechnungsprüfungskommission
5 Mitglieder und davon der/die Präsident/in - Schulpflege
7 Mitglieder und davon der/die Präsident/in - Sozialbehörde
4 Mitglieder - Evang.-ref. Kirchenpflege
7 Mitglieder und davon der/die Präsident/in1-1
- Gemeinderat
- 15. Mai 2022 – Kommunale Erneuerungswahlen – 2. Wahlgang für das Schulpräsidium
Wählbar sind alle bereits gewählten Mitglieder der Schulpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026. Der Wahlzettel muss eigenhändig und handschriftlich ausgefüllt werden. Der Wahlzettel darf nicht mehr als 1 Namen enthalten. Überzählige Namen werden von unten nach oben gestrichen. Der/die Kandidat/in ist so zu bezeichnen, dass keine Zweifel über seine/ihre Identität möglich ist. Folgende Mitglieder wurden im ersten Wahlgang vom 27. März 2022 als Mitglieder der Schulpflege gewählt:- Gal-Herold Ildiko, EVP (neu)
- Hadorn Andrea, PFP (bisher)
- Hächler Stefan, SVP (bisher)
- Heusser Debora, SVP (neu)
- Monhart Beat, EVP (neu)
- Schmid Gallati Bruno, GLP (neu)
- Umbach Patrick, Die Mitte (neu)1-1
- 15. Mai 2022 – Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2019–2023 im Synodalwahlkreis XI, Hinwil
– Anordnung Urnenwahl
– Wahlergebnisse - 25. September 2022 – Ersatzwahl in die Evangelisch-reformierte Kirchensynode für die Amtsdauer 2019–2023 im Synodalwahlkreis XI, Hinwil
– Anordnung Urnenwahl
- 27. November 2022
Eidgenössische und Kantonale Geschäfte
FAQs
In den Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe am Schalter der Sicherheitsabteilung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die Urne jeweils von 8.30-10.00 Uhr geöffnet.
Ja, grundsätzlich schon. Sie können Sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.
Der Stimmrechtsausweis muss zwingend persönlich unterzeichnet werden. Ansonsten ist er ungültig.
Die Abstimmungscouvert werden Ihnen spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post zugestellt.
Der Briefkasten wird jeweils nach Urnenschluss (ca. 10.00 Uhr) am Wahl-/Abstimmungssonntag das letzte Mal geleert.
