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Abstimmungen und Wahlen

Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Alle volljährigen Schweizerinnen und Schweizer sind berechtigt, auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene abzustimmen. Bei Abstimmungen oder Wahlen der evang.-ref. Kirche können reformierte Personen, aller Nationen, bereits ab 16 Jahren abstimmen. Alle Informationen zu den bevorstehenden Abstimmungen und Wahlen werden Ihnen frühzeitig per Post zugestellt oder können hier nachgelesen werden.  

8. März 2026

Kommunalen Erneuerungswahlen

Informationen zu den kommunalen Erneuerungswahlen finden Sie im untersten Register.

Eidgenössische Abstimmung
-Initiative «Bargeld ist Freiheit» und direkter Gegenentwurf
-SRG-Initiative
-Klimafonds-Initiative
-Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

Zu den Unterlagen

14. Juni 2026
27. September 2026
29. November 2026
Kommunale Erneuerungswahlen 2026

FAQs

Wann ist die persönliche Abstimmung an der Urne möglich?

In den Wochen vor dem Wahl-/Abstimmungswochenende ist eine persönliche Stimmabgabe am Schalter der Sicherheitsabteilung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten möglich. Am Wahl-/Abstimmungssonntag ist die Urne im EG des Gemeindehauses jeweils von 8.30 bis 10.00 Uhr geöffnet.  

Dürfen Abstimmungscouvert bei der Stimmabgabe an der Urne auch von anderen Personen (z. B. Ehepartner, Verwandte) abgegeben werden?

Ja, grundsätzlich schon. Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit den Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei Personen vertreten und muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben. 

Muss ich den Stimmrechtsausweis persönlich unterschreiben oder kann ich eine Vertretung bestimmen?

Der Stimmrechtsausweis muss zwingend persönlich unterzeichnet werden. Ansonsten ist er ungültig. 

Wann erhalte ich jeweils die Abstimmungsunterlagen?

Die Abstimmungscouverts werden Ihnen spätestens drei Wochen vor den Abstimmungen per Post zugestellt. 

Wann wird der Briefkasten der Gemeindeverwaltung zuletzt geleert?

Der Briefkasten wird jeweils nach Urnenschluss (ca. 10.00 Uhr) am Wahl-/Abstimmungssonntag das letzte Mal geleert. 

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