Gemeindeversammlungen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Die Einladung sowie Traktanden zur Gemeindeversammlung, welche in der Regel jeweils um 20.00 Uhr in der evang.-ref. Kirche Gossau stattfindet, erhalten Sie frühzeitig per Post. Die einzelnen Themen werden durch den Gossauer Gemeinderat präsentiert.
Findet mangels beschlussreifer Geschäfte nicht statt
FAQs
Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Gossau können alle Dokumente zur Gemeindeversammlung 4 Wochen vor der Gemeindeversammlung digital einsehen. Zudem werden in der Sicherheitsabteilung der Gemeindeverwaltung Original-Akten zum Einsehen oder Handouts zum Mitnehmen bereitliegen.
Grundsätzlich dürfen alle Interessierten die Gemeindeversammlung besuchen. Zu beachten ist jedoch, dass Personen, die nicht in der Gemeinde Gossau ZH wohnen, bei den Abstimmungen kein Stimmrecht haben und bei Geschäften der Politischen Gemeinde nur volljährige Einowhner/innen bzw. bei den Geschäften der evang.-ref. Kirche nur reformierte Personen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können.
Generell gibt es kein Angebot der Kinderbetreuung während der Gemeindeversammlung. Sollte dies ein Bedürfnis sein, bitten wir Sie, im Voraus mit uns Kontakt aufzunehmen.
