Gemeindeversammlungen
Alle Stimmberechtigten können ihre politischen Rechte in der Gemeindeversammlung oder an der Urne ausüben und so über Sachgeschäfte beschliessen. Sie sind in der direkten Demokratie das oberste Organ (Legislative) der Gemeinde. Wir informieren Sie jeweils über unsere Website sowie unsere Social-Media-Kanäle über bevorstehende Gemeindeversammlungen. Die Traktanden und Unterlagen für die Gemeindeversammlung finden Sie vier Wochen zuvor hier online wie auch am Schalter der Sicherheitsabteilung als Original-Akte oder Handout zum Mitnehmen. In der Regel finden die Gemeindeversammlungen um 20.00 Uhr in der Evang.-ref. Kirche Gossau statt. Die einzelnen Themen werden durch den Gemeinderat Gossau präsentiert.
Die Gemeindeversammlung findet mangels Geschäften nicht statt.
Hier finden Sie jeweils die Protokolle der Gemeindeversammlungen des vergangenen Jahres:
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 8. September 2025
FAQs
Grundsätzlich dürfen alle Interessierten die Gemeindeversammlung besuchen. Zu beachten ist jedoch, dass Personen, die nicht in der Gemeinde Gossau wohnen, bei den Abstimmungen kein Stimmrecht haben und bei Geschäften der Politischen Gemeinde nur volljährige Einwohnerinnen und Einwohner mit Schweizer Staatsangehörigkeit bzw. bei den Geschäften der evang.-ref. Kirche nur reformierte Personen ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können.
Generell gibt es kein Angebot der Kinderbetreuung während der Gemeindeversammlung. Sollte dies ein Bedürfnis sein, bitten wir Sie, im Voraus mit uns Kontakt aufzunehmen.