Anlässe bewilligen
Planen Sie einen Anlass? Je nach Grösse des Anlasses, benötigen Sie für die Durchführung eine Bewilligung. Die Sicherheitsabteilung hilft Ihnen gerne weiter.
Verkauf von Getränken und/oder Lebensmittel
Ist Ihr Anlass öffentlich zugänglich und es wird dabei Alkohol ausgeschenkt? Dann benötigen Sie eine temporäre Festwirtschaftsbewilligung, welche Fr. 50.00 kostet. Füllen Sie hierzu bitte das Gesuch «Festwirtschaftsbewilligung» aus und senden Sie es per Mail oder Post an die Sicherheitsabteilung.
Verlängerung der Polizeistunde
Soll Ihr Anlass länger als bis Mitternacht dauern? Dann benötigen Sie eine Polizeistundenverlängerung. Bei einer Verlängerung bis um 02.00 Uhr werden Ihnen
Fr. 30.00 verrechnet, bei einer Freinacht (bis 05.00 Uhr) Fr. 50.00. Füllen Sie hierzu bitte das Gesuch «Polizeistundenverlängerung» aus und senden Sie es per Mail oder Post an die Sicherheitsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass trotz Polizeistundenverlängerung die Nachtruhe (ab 22.00 Uhr) eingehalten werden muss.
Lärmschutz
Veranstaltungen, bei denen Musik mit mehr als 93 dB (A) auf das Publikum einwirkt oder Laserstrahlen erzeugt werden, sind der Fachstelle Lärmschutz mindestens 14 Tage vor dem Anlass zu melden. Das auszufüllende Formular finden Sie hier.
Tiefbauamt Kanton Zürich
Fachstelle Lärmschutz
Walcheplatz 2
8090 Zürich
snyf@oq.mu.pu
Downloadbereich
