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Einbürgerungen

Sich «einbürgern zu lassen» kann zwei verschiedene Bedeutungen haben. Die gängige Einbürgerung ist, wenn Ausländer/innen das Schweizer Bürgerrecht erlangen möchten. Aber auch Schweizer/innen können sich einbürgern lassen. Eine solche Einbürgerung würde bedeuten, dass die Wohngemeinde als Heimatort hinterlegt wird.

Vorberatung

Eine individuelle, kostenlose und unverbindliche Vorberatung sowie die Gesuchsformulare erhalten Sie bei der Sicherheitsabteilung der Gemeinde Gossau ZH. Untenstehend finden Sie Informationen über das ordentliche oder erleichterte Einbürgerungsverfahren. Im Rahmen des persönlichen Beratungstermins zeigen wir Ihnen zudem Ihre individuell zu erwartenden Gebühren gerne auf. 

Einbürgerungen von Ausländer/innen

Voraussetzungen Ordentliche Einbürgerung
  • im Besitz der Niederlassungsbewilligung C 
  • seit mind. 10 Jahren in Schweiz wohnhaft, wovon 3 in den letzten 5 Jahren 
  • seit mind. 2 Jahren in Gossau ZH wohnhaft (Es genügen 2 Jahre Aufenthalt im Kanton Zürich, wenn Sie zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und in der Schweiz geboren sind oder 5 Jahre Schule (Volks- oder Mittelschulstufe) in einer Landessprache besucht haben) 
  • gute Deutschkenntnisse (mündlich: B1, schriftlich: A2) 
  • gute Grundkenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft 
  • keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren 
  • keine relevanten Einträge im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren 
  • keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren 
  • kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen 
  • am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen 
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren 
  • in der Schweiz integriert sein 
Verfahren
  1. Informieren Sie sich über den Einbürgerungsprozess auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Sicherheitsabteilung Gossau ZH zur Besprechung der Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren sowie Klärung allfälliger Fragen und Erhalt aller erforderlichen Einbürgerungsformulare.

  2. Falls erforderlich: Absolvierung kantonaler Deutschtest (KDE)

  3. Falls erforderlich: Absolvierung Grundkenntnistest über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft

  4. Falls erforderlich: Registrierung beim Zivilstandsamt Wetzikon

  5. Einreichung des Einbürgerungsgesuchs beim Gemeindeamt des Kantons Zürich

  6. Vorprüfung des Gesuchs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich

  7. Prüfung des Gesuchs und aller Voraussetzungen durch die Gemeinde
    Gossau ZH
    > Einbürgerungsgespräch

  8. Erteilung des Gemeindebürgerrechts, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  9. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt und Erteilung des Kantonsbürgerrecht

  10. Prüfung durch das Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund) und Erteilung der Einbürgerungsbewilligung

  11. Rücksendung des Gesuchs an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, abschliessende Prüfung des Gesuchs und sofern alle Voraussetzungen immer noch erfüllt sind: Erteilung des Schweizer Bürgerrechts 

(kursiv: Verfahrensschritt durch Gemeinde, Kanton oder Bund) 

Erleichterte Einbürgerung

Voraussetzungen
  • Sie sind seit 3 Jahren mit einer/einem Schweizer/in verheiratet und seit 5 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Zum Zeitpunkt der Heirat muss Ihr Ehepartner bereits das Schweizer Bürgerrecht besessen haben.  
  • Sie sind noch nicht 22 Jahre alt und Ihre Mutter oder Ihr Vater wurden eingebürgert, als Sie noch minderjährig waren. 
  • Ihre Eltern waren bei der Geburt bereits Schweizer. 
  • Ihre Eltern und Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

 

Weitere Voraussetzungen:  

  • gute Kenntnisse in einer Landessprache (mündlich: B1, schriftlich: A2) 
  • gute Grundkenntnisse über Geografie, Politik, Geschichte und Gesellschaft 
  • keinen Eintrag im Betreibungsregister aus den letzten 5 Jahren 
  • keinen Eintrag im Strafregister (VOSTRA) oder laufendes Strafverfahren 
  • keine unbezahlten definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren 
  • kein Sozialhilfebezug in den letzten 3 Jahren oder offene Rückzahlungsverpflichtungen 
  • finanziell unabhängig sein 
  • die Werte der Bundesverfassung respektieren 
  • am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz teilnehmen 
  • die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden  
Verfahren
  1. Informieren Sie sich auf der Website des Gemeindeamtes des Kantons Zürich oder des Staatssekretariats für Migration oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit der Sicherheitsabteilung Gossau ZH zur Besprechung der Voraussetzungen für das Einbürgerungsverfahren sowie Klärung allfälliger Fragen und Erhalt aller erforderlichen Einbürgerungsformulare. 

  2. Falls erforderlich: Absolvierung kantonaler Deutschtest (KDE) 

  3. Einreichung des Gesuchs beim Staatssekretariat für Migration 

  4. Vorprüfung des Gesuchs durch das Staatssekretariat für Migration  

  5. Prüfung des Gesuchs durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich 

  6. Prüfung des Gesuchs durch die Gemeinde Gossau ZH > Einbürgerungsgespräch 

  7. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich 

  8. Abschliessende Prüfung des Gesuchs durch das Staatssekretariat für Migration und bei Erfüllung aller Voraussetzungen: Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. 

 

(kursiv: Verfahrensschritt durch Gemeinde, Kanton oder Bund) 

Einbürgerungen von Schweizer/innen

Voraussetzungen
  • Schweizer Bürger/in, die seit mindestens 2 Jahren in Gossau ZH wohnhaft sind 
  • keinen Eintrag im Strafregisterauszug für Privatpersonen oder laufendes Strafverfahren 
  • keine unbezahlte definitiven Steuerrechnungen aus den letzten 5 Jahren 
  • In der Lage sein, für sich und die Familie aufzukommen 

Externe Links

FAQs

Wie viel kostet die Einbürgerung ungefähr?

Die Gebühren für die Einbürgerung ist pro Verfahrensart unterschiedlich, die ungefähren Beträge finden Sie unter Kanton Zürich, Gemeindeamt: Einbürgerungen 

Wie lange dauern die ordentliche und vereinfachte Einbürgerung?

Beide Verfahren dauern ca. 1–2 Jahre. 

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