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Hundewesen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Hund.  

Anmeldung

Hundehalter/innen müssen Ihre Hunde innert zehn Tagen bei der Sicherheitsabteilung anmelden. Wenn Sie Ersthundehalter/in sind, müssen Sie sich als erstes bei der Sicherheitsabteilung melden, welche Sie bei der zentralen Datenbank AMICUS registriert und Ihnen Ihre Personen-ID bekannt gibt. Erst danach kann der Tierarzt Ihren Hund registrieren. Ebenfalls müssen Sie für Ihren Hund über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken verfügen.

Abmeldung

Die Weitergabe oder der Hinschied Ihres Hundes ist innert 10 Tagen der Sicherheitsabteilung zu melden. 

Hundeabgaben

Abgabe pro Hund/Kalenderjahr Fr. 180.00
Einschreibegebühr (einmalig) Fr. 20.00
Einschreibegebühr bei verspäteter Anmeldung (einmalig)Fr. 40.00

  • Die jährlichen Abgaben pro Hund betragen Fr. 180.00. Wird der Hund nach dem 30. Juni angeschafft oder erreicht das Alter von drei Monaten erst danach, reduziert sich die Abgabe auf Fr. 90.00. 
  • Sofern Ihr Hund vor dem 30. Juni verstirbt, erhalten Sie von den bereits bezahlten Hundeabgaben des aktuellen Jahres Fr. 90.00 zurück. Sollten Sie im selben Jahr, in dem Ihr Hund verstorben ist, einen neuen Hund anschaffen, so ist für diesen bis zum Ablauf des Abgabejahres keine Gebühr zu entrichten, sofern noch keine Rückerstattung erfolgt ist. 
  • Von der Hundeabgabe befreit sind nur die im § 25 des Hundegesetzes des Kantons Zürich abschliessend aufgeführte Hunde.
Hundekot

Gemäss § 13 des Hundegesetz ist es für Hundehalter/innen Pflicht, ihren Hund so zu beaufsichtigen, dass Kulturland und Freizeitflächen nicht durch Kot verschmutzt werden. Kot ist in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen korrekt zu beseitigen. Auf dem Gemeindegebiet Gossau ZH besteht, wie im gesamten Kantonsgebiet, eine Hundekotaufnahmepflicht. 

Rassen und Ausbildung
  • kleinwüchsige Hunde 
  • Rassetyp I: Alle Hunde, die weder zu kleinwüchsigen Hunde, noch zu Rassetyp II gehören. 
  • Rassetyp II (verbotene Rassen im Kanton Zürich) 

 

Die praktische Hundeausbildung muss mit Hunden des Rassetyps 1 absolviert werden. Die Ausbildung besteht aus der Welpenförderung, dem Junghundekurs und unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Erziehungskurs. Welche Kurse Sie mit Ihrem Hund absolvieren müssen, können Sie mit dem Kurs-Guide des Veterinäramtes des Kantons Zürich herausfinden. Die absolvierten Kursbestätigungen sind innerhalb von 30 Tagen bei der Gemeinde Gossau ZH, Sicherheitsabteilung, einzureichen.

Externe Links

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