Identitätskarte/Pass
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für die Erneuerung oder Beantragung Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes.
Identitätskarte
Für die Ausstellung einer Identitätskarte (ID) ist das persönliche Erscheinen bei der Gemeinde (Einwohnerdienste) notwendig. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Bei Minderjährigen sowie unmündigen Personen ist das persönliche Erscheinen der gesetzlichen Vertreterin, resp. des gesetzlichen Vertreters zusammen mit der antragstellenden Person notwendig. Sind beide Eltern Inhaber der elterlichen Sorge, genügt in der Regel die Begleitung einer sorgeberechtigten Person. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
- Alte Identitätskarte
- Ein neues Passfoto (auch für Kinder ab Geburt notwendig)
Eine ID für Erwachsene ist zehn Jahre gültig und kostet CHF 70.- (inkl. Porto für den Versand vom Produktionsort an die Lieferadresse). IDs für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind fünf Jahre gültig und kosten CHF 35.- (inkl. Porto).
Bei Verlust oder Diebstahl können Sie bei einem schweizerischen Polizeiposten eine Verlustanzeige erstellen lassen und diese zusammen mit einem anderen Ausweis mitbringen.
Pass / Pass-Kombi (inkl. ID) / Provisorischer Pass
Der Pass, der provisorische Pass oder das Kombi (Pass + ID) sind beim kantonalen Passbüro telefonisch (Tel. 043 259 73 73) oder online (schweizerpass.ch) zu beantragen. Die Gemeinde kann keine Anträge für Pässe entgegennehmen.
Das zur Ausstellung von Pass oder Kombi benötigte Foto wird im Passbüro erstellt. Es muss kein physisches Foto mitgebracht werden. Es kann aber ein digitales Foto mitgebracht werden, die den Anforderungen des Bundes (schweizerpass.ch) entspricht.
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