Wegzug
Bitte melden Sie Ihren Wegzug innert 14 Tagen bei der Sicherheitsabteilung.
Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde
Die Abmeldung kann online oder auf den üblichen Kommunikationswegen an die Sicherheitsabteilung erfolgen. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer/innen
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung (falls vorhanden)
- neue Adresse
Ausländer/innen
- Ausländerausweis
- neue Adresse
Wegzug ins Ausland
Die Abmeldung muss persönlich am Schalter der Sicherheitsabteilung erfolgen und kann frühestens einen Monat vor Abreise vorgenommen werden. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Schweizer/innen
- Pass oder Identitätskarte
- Meldebestätigung (falls vorhanden)
- Adresse im Ausland
Ausländer/innen
- Ausländerausweis
- Adresse im Ausland
Zudem muss die Steuerabteilung über den Wegzug ins Ausland informiert werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Weitere Schritte
- Bei der Post können Sie eine Postumleitung veranlassen.
- Lassen Sie ihre Adresse zudem bei folgenden Ämter/Behörden/Unternehmen anpassen: Krankenkasse, Strassenverkehrsamt, Bank, Versicherung, Telefon- und Internetanbieter.
- Wenn Sie einen Hund besitzen, müssen Sie diesen abmelden. Mehr Informationen finden Sie hier.
- Anmeldung bei der neuen Wohngemeinde.
Externe Links
Dominik Böni
Leiter Sicherheitsabteilung