Alimentenhilfe
Wenn die gerichtlich oder vertraglich vereinbarten Alimente für Kinder vom zahlungspflichtigen Elternteil nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, bevorschusst die Gemeinde allenfalls den Unterhaltsbeitrag.
Wie ist vorzugehen?
Für die Abklärung, Antragstellung und den Vollzug der Alimentenbevorschussung wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Jugend und Berufsberatung, Alimentenhilfe. Diese Stelle prüft die Anspruchsvoraussetzungen aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Kantons Zürich und berät Sie in allen Fragen. Die Voraussetzungen, die notwenigen Unterlagen sowie das Antragsformular finden Sie hier.
Kontaktstelle
Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe der Bezirke Hinwil, Meilen, Pfäffikon, Uster
Spitalstrasse 3
Postfach
8620 Wetzikon
Tel. 043 259 80 80
alh.wetzikon@ajb.zh.ch