Asylwesen
Im Auftrag von Bund und Kanton betreut die Gemeinde Gossau ZH asylsuchende Menschen und sorgt für ihre Unterbringung. Die Zuteilung in die Gemeinde erfolgt durch den Kanton Zürich. Die Gemeinde bleibt zuständig vom Tag der Ankunft in der Gemeinde bis zur Asylgewährung und erfolgreichen Integration oder bis zum Tag der Ausreise.
In der Gemeinde Gossau ZH werden Asylsuchende durch die Sozialabteilung betreut und begleitet. Die Asylbetreuung sowie die Sozialberatung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen. Bei Fragen steht Ihnen die Sozialabteilung zur Verfügung.
Martina Portmann
Leiterin Sozialabteilung