Sozialhilfe/-beratung
Bei der Sozialhilfe handelt es sich um persönliche und/oder wirtschaftliche Hilfe. Die persönliche Hilfe ist im weitesten Sinne als Beratung zu verstehen. Die wirtschaftliche Hilfe hat zum Ziel, das Existenzminimum zu decken, wenn dies aus eigenen Mitteln nicht möglich ist. Der Sozialdienst Gossau ZH berechnet den Anspruch nach den entsprechenden Gesetzesgrundlagen und Weisungen. Häufig werden persönliche und wirtschaftliche Hilfe kombiniert erbracht. Das primäre Ziel ist, Menschen so zu begleiten und zu unterstützen, dass die Hilfe möglichst kurze Zeit nötig ist und herausfordernde Lebensumstände möglichst rasch bewältigt werden können.
Beim Bezug der wirtschaftlichen Hilfe gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass Drittleistungen geltend gemacht und mit der wirtschaftlichen Hilfe verrechnet werden.
Durch diverse Hilfestellungen (Sozialberatung, Triage, Vernetzung mit Drittstellen etc.) sollen die hilfesuchenden Personen, wann immer möglich, wieder in den Arbeitsmarkt integriert oder anderweitig unterstützt werden. Die Mitwirkungspflicht ist dabei selbstverständlich.
Sie erhalten beim Sozialdienst der Gemeinde Gossau ZH folgende Dienstleistungen:
- Auskünfte und Informationen über Hilfs- und Beratungsangebote
- Beratungen und Abklärungen in persönlichen und finanziellen Fragen
- Hilfe bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Drittstellen (RAV, IV, Krankentaggeldversicherungen, Alimentenbevorschussung etc.)
- Vermittlung sozialer, medizinischer, juristischer oder therapeutischer Hilfe, resp. Weiterleitung an entsprechende Stellen
- Finanzielle Hilfe nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz (SHG) und nach den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)