Update 27. Juli
Es gilt weiterhin ein generelles Feuerverbot. Dadurch findet an der Bundesfeier vom 1. August in der Altrüti Gossau kein Höhenfeuer statt und das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist untersagt.
Update 13. Juli
Das im Kanton Zürich seit 26. Juni 2026 geltende Feuerverbot in Wald und Waldesnähe wird von den Gemeinden im Bezirk Hinwil aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen ausgeweitet.
Ab heute, 13. Juli 2026, gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet Gossau ein generelles Feuerwerks- und Feuerverbot. Konkret beinhaltet das Verbot folgende Punkte:
- Entfachen von offenen Feuern im Freien
- Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz betrieben sind (erlaubt ist das Grillieren mit Gasgrillgeräten)
- Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
- Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen, Kong-Ming-Laternen oder dergleichen
- Abbrennen von Feuerwerkskörpern
- Entfachen von Höhenfeuern
Das generelle Feuerverbot gilt bis auf Weiteres. Vielen Dank, dass Sie sich an die obigen Punkte halten und zum Schutze unserer Natur beitragen.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Gemeindepräsidentenverbands des Bezirks Hinwil.
Publikation 26. Juni
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht eine grosse Waldbrandgefahr. Im Kanton Zürich gilt deshalb ab heute Freitag, 26. Juni 2026, 12.00 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ergiebigen, flächendeckenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons Zürich.