Eine Gemeinde hat die gesetzliche Pflicht, Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse zu veröffentlichen. Dafür bestimmt sie ihr amtliches Publikationsorgan. Um eine transparente Kommunikation zu ermöglichen, wird festgelegt, wann, wie häufig und wo die Publikationen erfolgen. Als Beispiele möglicher Publikationen dient folgende Auflistung:
- Gemeindeordnung bzw. Änderungen daran
- Die Erlasse der Gemeindeversammlung
- Die Behördenerlasse des Gemeinderats und der Schulpflege
- Rechtssetzenden Verträge, wie Zweckverbandsstatuten oder Zusammenarbeitsverträge
- Allgemeinverfügungen, wie beispielsweise Verkehrsanordnungen
- Wahlen der an der Urne zu wählenden Organe und Behörden
- Beschlüsse der Gemeindeversammlung
- Bauprojekte, Richt- und Nutzungspläne, Strassenbauprojekte, Einbürgerungen, Abdankungen und Beisetzungen
Neben dem amtlichen Publikationsorgan ist für einzelne Publikationsarten (z.B. Bauprojekte) zusätzlich auch die Publikation in einem kantonalen Publikationsorgan, wie z.B. dem zürcherischen Amtsblatt, notwendig. Dies erfolgt weiterhin unverändert. Bislang erfolgte die amtliche Publikation dieser kommunalen Bekanntmachungen in gedruckter Form im «Zürcher Oberländer». Dies soll nun geändert werden. Wie in vielen anderen Gemeinden und Städten soll die elektronische Publikation an die Stelle der Publikation in gedruckter Form treten. Zusätzlich zur elektronischen Publikation können amtlich zu publizierende Texte weiterhin ganz oder teilweise in gedruckter Form im «Zürcher Oberländer» veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere in einer Übergangsphase für Todesanzeigen. Bei einer nur teilweisen Publikation erfolgt ein Hinweis auf die Publikation im Internet und die Möglichkeit der Einsichtnahme bei der Gemeinde- oder Schulverwaltung. Gerne informieren wir, dass die amtlichen Publikationen per 1. Januar 2024 künftig auf der Website auffindbar sind:
- Auf der Startseite der Website hat es eine Kategorie mit der Bezeichnung «amtliche Publikationen» – dort werden die amtlichen Publikationen chronologisch dargestellt.
- Die elektronische Publikation erfolgt jeweils freitags. Ist der Freitag ein Feiertag, erfolgt die amtliche Publikation am letzten Werktag vor dem Feiertag.
- In die auf der Website publizierten amtlichen Texte kann bei der Gemeinde- oder Schulverwaltung während der Öffnungszeiten unentgeltlich auf Verlangen Einsicht genommen werden.
Unsere amtlichen Publikationen werden zusätzlich auf der nationalen Webplattform ePublikation veröffentlicht – einer Plattform, wo die Mehrheit aller Kantone und Gemeinden ihre amtlichen Publikationen darstellen. Dort besteht zudem die interessante Funktion, dass für gezielte Publikationen eine automatisierte E-Mail-Benachrichtigung hinterlegt werden kann. Nebst den Themen können zudem der Benachrichtigungsrhythmus sowie die entsprechende(n) Gemeinde(n) definiert werden.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einrichtung eines solchen Abonnements. Wir freuen uns auf die künftige Umsetzung und hoffen, dass Sie dadurch optimierten Zugang zu diesen Publikationen erhalten. Punktuell werden wir, wie bis anhin, einzelne Mitteilungen mit zusätzlichen Kommunikationsinstrumenten aufarbeiten, um die Bevölkerung gezielter informieren zu können.