Der Bereich Steuern der Gemeinde Gossau stellt sicher, dass die Steuern in Gossau korrekt erfasst, berechnet und bezahlt werden. Dies geschieht mit der Steuererklärung. Doch diese füllen nicht alle in der Schweiz wohnhaften Menschen aus. Manche Einwohnerinnen und Einwohner bezahlen die Quellensteuer, die direkt vom monatlichen Lohn abgezogen wird.
Automatischer Lohnabzug
Wenn Sie neu in Gossau wohnen und sich fragen, weshalb Sie eine Arbeitgeberanfrage von der Gemeinde erhalten haben, dann liegt das an der Quellensteuerabklärung. Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, die ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger sind und, füllen in der Regel keine Steuererklärung aus. Denn: Ihre Steuern werden direkt vom monatlichen Lohn abgezogen, ähnlich wie die Beiträge für die AHV, IV, ALV und Pensionskasse. Doch um diesen Prozess in die Wege zu leiten, braucht das kommunale Steueramt Informationen über Ihre Arbeitsstelle. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Angestellten, die keine ordentliche Steuererklärung ausfüllen, die Quellensteuer beim kantonalen Steueramt anzumelden und diese direkt für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu überweisen. Sämtliche Informationen dazu gibt es auf der Website des Kantons. Dort erfahren Sie auch, unter welchen Umständen bei ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner ohne Ausweis C das Ausfüllen einer Steuererklärung anstelle der Quellensteuer zum Zug kommt.
Alle Infos zum Bereich Steuern der Gemeinde Gossau finden Sie auf der Abteilungsseite.