Gemeinde Gossau
Berghofstrasse 4
8625 Gossau ZH
Tel. 044 936 55 11
Fax 044 936 55 10
E-Mail info@gossau-zh.ch
Öffnungszeiten
Montag/Donnerstag:
8.00 – 11.30 | 14.00 – 18.30
Dienstag/Mittwoch:
8.00 – 11.30 | 14.00 – 16.30
Freitag:
8.00 – 14.00
Bestattung
Abteilung: Sicherheitsabteilung
Telefon: 044 936 55 11
Mail: sicherheitsabteilung@gossau-zh.ch
(Samstag, Sonn- und Feiertag 10.00-12.00 Uhr: Natel: 079 425 54 65)
Zum schmerzlichen Verlust eines Angehörigen sprechen wir Ihnen unser herzliches Beileid aus.
Welche Formalitäten sind nun zu erledigen?
Als Erstes ist ein Arzt zu rufen. Dieser muss den Tod bestätigen und eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Erst dann darf eine Überführung der verstorbenen Person in den Aufbahrungsraum des Friedhofs in die Wege geleitet werden.
Die Überführung zu veranlassen ist Sache des Bestattungsamtes der Wohngemeinde des Verstorbenen.
Informieren Sie das Bestattungsamt der Wohngemeinde des Verstorbenen so bald wie möglich, spätestens aber innert 2 Tagen, über den Todesfall (Tel. 044 936 55 11 oder E-Mail). Das Bestattungsamt kann Ihnen weiterhelfen und regelt mit Ihnen zusammen die weiteren Schritte.
Die Meldung sollte persönlich durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person erfolgen. Für die Aufnahme der Personalien bringen Sie bitte, soweit vorhanden, folgende Dokumente mit:
- ärztliche Todesbescheinigung
- Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung (falls nicht Zuhause verstorben)
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Schriftenempfangsschein (für volljährige Schweizer)
- Identitätskarte und Pass (wenn vorhanden)
- Ausländerausweis (für ausländische Staatsangehörige)
Folgende Punkte müssen bei der Besprechung mit dem Bestattungsamt vereinbart werden und wir sind dankbar, wenn Sie sich vorher über folgende Fragen Gedanken machen:
- Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
- Ist allenfalls ein Bestattungswunsch bei der Gemeinde deponiert?
- Wird eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung gewünscht?
- Welchen Grabtyp (Einzelgrab, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab) wünschen Sie?
- Wird die Bestattung auf dem Waldfriedhof Gossau stattfinden oder anderswo?
- Soll die Abdankung in der Friedhofkapelle, in der Kirche oder anderswo abgehalten werden?
Bei Urnenbeisetzungen ist noch folgende Frage zusätzlich zu klären:
- Wird die Aufbahrung der verstorbenen Person gewünscht?
Das Datum der Bestattung sowie die genaue Zeit wird vom Bestattungsamt festgelegt (in Absprache mit den Angehörigen). Diese darf frühestens 48 Stunden nach eingetretenem Todesfall erfolgen.
Das Bestattungsamt trifft die erforderlichen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Bestattung. Auch nennt es Ihnen den für
die Abdankung zuständigen Pfarrer.
In dringenden Fällen kann an Wochenenden und Feiertagen jeweils in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr auf die Nummer 079 425 54 65 angerufen werden.
Was ist nach der Besprechung mit dem Bestattungsamt im Weiteren zu tun?
- Mit dem Pfarrer Kontakt aufnehmen um die kirchliche Abdankung zu besprechen .
- Todesanzeigen und Leidzirkulare zum Druck geben (stellen Sie eine Adressliste zusammen).
- Die amtliche Todesanzeige im Zürcher Oberländer wird vom Bestattungsamt übermittelt.
- Benachrichtigen Sie Angehörige, Freunde, Vereine, Verbände und Arbeitgeber der verstorbenen Person.
- Allfälliger Blumenschmuck (z.B. für die Kirche) und Kränze (fürs Grab) in Auftrag geben.
- Verständigen Sie Versicherungen, wie Pensionskasse, Krankenkasse, Lebensversicherungen etc.
- Hat die verstorbene Person ein Testament hinterlassen, so ist für die Eröffnung desselben das Bezirksgericht des Wohnortes des/ der Verstorbenen zuständig.
- Regelung der Grabpflege: Nähere Informationen darüber erhalten Sie beim Bestattungsamt der Bestattungsgemeinde.
| Online-Angebot | ||||
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| Angebot | Kosten | Formular | Download | Link |
| Bestattungswünsche | PDF [110.2 KB] | |||
| Grabpflegeverträge | PDF [26.55 KB] | |||
| Information für Angehörige | PDF [52.28 KB] | |||
| Lageplan Waldfriedhof | PDF [770.52 KB] | |||
| Verordnung über das Friedhofs- und Bestattungswesen | PDF [46.2 KB] | |||